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Regierung plant Sonderabgabe auf Alcopops und Verbot kleiner Zigarettenpackungen

BERLIN (ks). Die Bundesregierung plant, eine Sonderabgabe von 83 Cent für 275-ml-Alcopopflaschen zu erheben und die Mindestverkaufsmenge von Zigaretten auf 17 Stück pro Schachtel festzulegen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der diese Woche den Regierungsfraktionen vorgelegt wurde.

Zugleich ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht auf Alcopops vorgesehen, die auf die bestehende gesetzliche Altersbeschränkung hinweist. Auf der Vorderseite der Flaschen soll der Warnhinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" vorgeschrieben werden.

Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken verboten werden. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Zigarettenindustrie, keine Gratisproben zu verteilen, ist es in der Vergangenheit hier immer wieder zu Beschwerden gekommen.

Altersgrenzen besser kontrollieren

Die Gesetzesinitiative soll von den Koalitionsfraktionen eingebracht werden und zeitnah in Kraft treten, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, am 27. Februar. Die geplanten Maßnahmen seien notwendig, um junge Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen.

Seit dem Beschluss zur Erhöhung der Tabaksteuer im vergangenen Jahr wurden von Zigarettenherstellern 10er Packungen eingeführt, die Zigaretten für Jugendliche leichter verfügbar machen. Die Hersteller von Alcopops umwerben schon seit längerer Zeit die jugendliche Klientel.

"Ein früher Einstieg in den Konsum der legalen Suchtmittel Alkohol und Tabak erhöht das Risiko für eine Suchterkrankung", so Caspers-Merk. Die Drogenbeauftragte appellierte zudem an die Länder, ihrer Verantwortung bei der Überprüfung von Altersgrenzen stärker nachzukommen.

Stiftung Warentest untersucht Alcopops

Mit der Altersgrenze nehmen es viele Verkaufsstellen offenbar nicht sehr ernst. Dies belegt auch eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. Bei Testkäufen konnten Minderjährige in acht von zwölf Fällen problemlos an Alcopops gelangen. Zudem hat die Stiftung Warentest die süßen Mixgetränke auf ihre Zusätze und Kennzeichnung untersucht.

Das Ergebnis: Praktisch alle auf dem Markt erhältlichen Alcopops sind gut getarnt. Dass sie 12 bis 13 Gramm Alkohol enthalten, sieht man ihren Etiketten und den blumigen Namen nicht an. Sogar die deklarierten Volumenprozente sind nicht immer korrekt angegeben. Sie wichen teilweise von den tatsächlichen Gehalten um mehr als 0,3 Prozentpunkte ab.

Was die Alcopops im Einzelnen enthalten, bleibt zumeist unbekannt. Denn anders als bei Limo oder Cola ist bei ihnen ein Zutatenverzeichnis nicht vorgeschrieben. So verstecken sich in vielen Getränken allerlei Farbstoffe, Koffein oder Thujon, der Rauschstoff aus Absinth.

Anlässlich der Veröffentlichung dieser Testergebnisse forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein schärferes Vorgehen der Länderbehörden gegen Alcopops. "Es ist unglaublich, dass die Länderbehörden offenbar nichts unternehmen, um die bestehenden Gesetze durchzusetzen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Nötig seien wirksamere Kontrollen, eine klarere Kennzeichnung und eine Sondersteuer auf Alkopops.

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