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Reizmagen- und Reizdarmsyndrom – Verzicht auf bewährte pflanzliche Therap

BERLIN (cb). Bis zum 31. März 2004 legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel künftig noch zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Von vielen Seiten wird befürchtet, dass nur sehr wenige pflanzliche Arzneimittel Aufnahme in die Liste finden werden. Diese haben jedoch beispielsweise eine große Bedeutung in der Therapie von Patienten mit Reizmagen- und Reizdarmsyndrom. Anlass für die Gastro-Liga e.V., im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin die Konsequenzen der neuen gesetzlichen Regelungen für diese Patienten zu erläutern.

Unter Reizmagensyndrom (RMS, Funktionelle Dyspepsie) und Reizdarmsyndrom (RDS, Colon irritabile) werden funktionelle gastrointestinale Erkrankungen verstanden, die durch chronische bzw. chronisch-rezidivierende abdominale Beschwerden gekennzeichnet sind, ohne dass dafür krankhafte Veränderungen wie z. B. Entzündungen oder Tumoren nachgewiesen werden können.

Beim Reizmagen handelt es sich überwiegend um Beschwerden wie Bauchschmerzen, Völlegefühl, frühzeitiges Sättigungsgefühl, geblähter Leib, Aufstoßen, Übelkeit und Erbrechen. Für den Reizdarm sind überwiegend Durchfälle, Verstopfung oder wechselndes Auftreten beider Symptome, schmerzhafte Blähungen und ein Gefühl des "Aufgetriebenseins" charakteristisch.

Obwohl beide Erkrankungen nicht mit einer erhöhten Mortalität verbunden sind (und damit nicht zu den "schwerwiegenden Erkrankungen" zählen), kommt es doch zu einer teilweise erheblichen Einschränkung der Lebensqualität. Studien haben ergeben, dass die Lebensqualität dieser Patienten z. B. unterhalb derer von Patienten mit einer Refluxkrankheit oder mit Diabetes mellitus liegt, erläuterte Dr. Hubert Mönnikes von der Charité.

Phytos lindern die Beschwerden

Bei Patienten mit Reizmagensyndrom kommen chemische Wirkstoffe (z. B. Metoclopramid, Domperidon, Protonenpumpenhemmer, Simethicon, Antidepressiva) und pflanzliche Arzneimittel (z. B. Kombinationspräparate mit Pfefferminzöl, Extrakte aus Artischockenblättern, ein Kombinationspräparat mit Auszügen aus Bitterer Schleifenblume) zum Einsatz.

Wie Professor Gerald Holtmann aus Essen erläuterte, konnte in plazebokontrollierten Studien mit diesen pflanzlichen Präparaten eindeutig der Nachweis erbracht werden, dass sie die Symptome der Erkrankung lindern. Allerdings ist bis heute noch keine Substanz oder Behandlungsmodalität bekannt, die das Reizmagensyndrom dauerhaft heilen könnte.

Werden die wirksamen und nebenwirkungsarmen pflanzlichen Arzneimittel wegen der Gesundheitsreform nicht mehr auf Kassenrezept verordnet, müssen sich die Patienten diese selbst kaufen, die Kosten dafür liegen individuell zwischen 30 und 70 Euro pro Monat.

Nicht alle Patienten sind in der Lage, diese Kosten aufzubringen. Dr. Berndt Birkner, Gastroenterologe aus München erläuterte, dass es wahrscheinlich zu zwei "Ersatzstrategien" bei Ärzten und Patienten kommen wird, wenn die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente nicht selbst in der Apotheke gekauft werden können:

  • die Ärzte werden verschreibungspflichtige Medikamente anderer Stoffklassen verordnen, die teilweise teurer sind,
  • es wird eine zunehmende Zahl von Patienten einer endoskopischen Abklärung zugeführt werden, um damit die Schwere der Erkrankung zu begründen bzw. auszuschließen.

Die Folge wären unnötige Kostensteigerungen – die Bemühungen, das Gesundheitssystem zu entlasten, würden damit konterkariert. Birkner sprach sich daher dafür aus, die Erstattungsfähigkeit von Phytopharmaka zur Behandlung von Reizmagen- und Reizdarmsyndrom durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin zu erhalten.

Die Gastro-Liga

Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Krankheiten von Magen, Darm, Leber und Stoffwechsel sowie von Störungen der Ernährung e.V., kurz Gastro-Liga, ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, Ärzten, Personal aus Politik und Wirtschaft, Patienten und Interessierten.

Ziel ist es, zur Verbesserung bei der Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen und Störungen der Verdauungsorgane durch Information und Fortbildung beizutragen.

Zu den Informationsmedien zählen z. B. der Gastro-Liga-Newsletter. Kontakt: Gastro-Liga e.V. Friedrich-List-Str. 13, 35398 Gießen Tel.: 06 41/9 74-8 10, Fax: 06 41/9 74-81 18 www.gastro-liga.de

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