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- DAZ 13/2004
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Mehr war nicht drin (Kommentar)
Die Liste ist restriktiv. Dies hat der Gesetzgeber, die rot-grüne Bundesregierung zu verantworten. Der Bundesausschuss konnte nicht mehr rausholen, er ist kein "Über-Gesetzgeber", sondern setzt Gesetze um. Die Phytopharmaka sind überaus stark betroffen, lediglich vier pflanzliche Präparate wurden mit bestimmten Indikationen aufgenommen.
Dagegen wären weit mehr bei vielen Erkrankungen therapeutisch sinnvoll – wer wollte das bestreiten? Dass Bundesgesundheitsministerin Schmidt meint, notwendige Arzneimittel würden nicht ausgegrenzt, können wir getrost in der Sprücheschublade ablegen. Was haben die Ärzte bis zum vergangenen Dezember denn getan, etwa nur Plazebos verschrieben?
Nein, es gibt OTC-Präparate, darunter viele Phytopharmaka mit guter Datenlage, die wirksam sind, aber leider den "Schönheitsfehler" des geringen Risiko-Wirkungs-Verhältnisses haben. Nur deshalb wurden sie aus der Verschreibungspflicht entlassen. Die Prognose ist einfach: Nicht alle Patienten werden – ob mit grünem Rezept oder ohne – vom Selbstkauf überzeugt werden können. Therapien werden unterbrochen oder sind es bereits, Krankheiten werden verschleppt, das sind die Folgen.
Nur ein Beispiel: Rezeptfreie Antimykotika werden nur gegen Pilzinfektionen im Mund- und Rachenraum erstattungsfähig sein. Dabei gibt es Pilzerkrankungen, die ebenfalls nicht harmlos sind: beispielsweise Fußmykosen bei Diabetes. Deren Behandlung gilt aber nicht als schwerwiegende Erkrankung im Sinn des Gesetzes, auch wenn die Patienten das anders sehen.
Verordnung zu Lasten der Kassen ist also ausgeschlossen, es bleibt die Verschreibung auf Privat- oder grünem Rezept, letztlich der Selbstkauf. Oder der Diabetiker bricht die Behandlung aus finanziellen Gründen ab mit der drohenden Verschlimmerung seiner Beschwerden. Das sind keine guten Aussichten.
Und der Beschluss zu Homöopathika? Evidenzbasierte Medizin wird von allopathischen und pflanzlichen Präparaten gefordert, von homöopathischen und anthroposophischen nicht, das funktioniert bei letzteren auch nicht. Hier wurde klassisch mit zweierlei Maß gemessen. Ministerin Schmidt hatte sich für deren begrenzte Aufnahme stark gemacht, um möglichem Patientenunmut zu entgehen (so durchsichtig kann Politik sein).
Was hier beschlossen wurde, wird allerdings nur schwer in die Praxis umzusetzen sein. Denn nur in den explizit aufgeführten Indikationen sind homöopathische und anthroposophische Präparate zu Lasten der Krankenkassen verschreibungsfähig, ansonsten nicht. Aber von Homöopathika fehlt der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis, und die Zuordnung zu einem Anwendungsgebiet gelingt nicht immer.
Diese Präparate werden bekanntlich registriert, nicht für bestimmte Indikationen zugelassen. Wie soll es also gehen? Das Hätscheln der Homöopathie und Anthroposophie wird uns noch länger beschäftigen.
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