BVA-Info

Arzneimittel-Richtlinien: BVA kritisiert Ausnahmeliste

Die Angestellten in Apotheken stehen der Ausnahmeliste zu den Arzneimittel-Richtlinien, die zum 1. April in Kraft treten soll, kritisch gegenüber. Bemängelt wird, dass zahlreiche gut wirksame pflanzliche Arzneimittel, die Therapiestandard bei leichteren Erkrankungen sind, auf der Liste fehlen und damit nicht von der GKV erstattet werden. Begrüßt wird hingegen, dass Homöopathika und Anthroposophika in bestimmten Fällen verordnungsfähig bleiben.

Immerhin werden mit der pünktlichen Ausfertigung der Liste die Unklarheiten, die seit Anfang Januar bei der Verordnung rezeptfreier Arzneimittel herrschen, beseitigt. Aus Unsicherheit hatten die Ärzte bereits im Januar rund 70% weniger OTC-Arzneimittel verordnet als zuvor, obgleich sich die Ausnahmeliste noch im Abstimmungsprozess befand.

Viele Phytopharmaka fehlen

Zukünftig sollen nur noch vier rezeptfreie pflanzliche Arzneimittel verordnungsfähig bleiben. Ein Großteil der Phytopharmaka, die bei leichteren Erkrankungen mit gutem Erfolg eingesetzt werden, muss künftig vom Patienten selbst getragen werden. Dazu zählt z. B. Sabal serrulata bei benigner Prostatahyperplasie (BPH).

Viele Patienten werden diese Medikamente nicht selbst bezahlen können oder wollen. Daher werden Ärzte in vielen Fällen ohne Not auf stärker wirksame Arzneimittel ausweichen. Dies dient weder den Patienten noch der finanziellen Gesamtsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Besser: Erstattungsfähigkeit an Therapieleitlinien orientieren

Grundsätzlich ist nach Meinung des BVA eine Kopplung der Kostenübernahme an die Einteilung nach rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel zu überdenken. Monika Oppenkowski, Vorsitzende des BVA: "Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, warum ein aus Sicherheitsgründen verschreibungspflichtiges Arzneimittel von der GKV bezahlt werden sollte und ein nebenwirkungsarmes rezeptfreies nicht. Sinnvoller wäre eine differenzierte Einteilung nach Therapieleitlinien."

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