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- DAZ 13/2004
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BVA-Info
Arzneimittel-Richtlinien: BVA kritisiert Ausnahmeliste
Immerhin werden mit der pünktlichen Ausfertigung der Liste die Unklarheiten, die seit Anfang Januar bei der Verordnung rezeptfreier Arzneimittel herrschen, beseitigt. Aus Unsicherheit hatten die Ärzte bereits im Januar rund 70% weniger OTC-Arzneimittel verordnet als zuvor, obgleich sich die Ausnahmeliste noch im Abstimmungsprozess befand.
Viele Phytopharmaka fehlen
Zukünftig sollen nur noch vier rezeptfreie pflanzliche Arzneimittel verordnungsfähig bleiben. Ein Großteil der Phytopharmaka, die bei leichteren Erkrankungen mit gutem Erfolg eingesetzt werden, muss künftig vom Patienten selbst getragen werden. Dazu zählt z. B. Sabal serrulata bei benigner Prostatahyperplasie (BPH).
Viele Patienten werden diese Medikamente nicht selbst bezahlen können oder wollen. Daher werden Ärzte in vielen Fällen ohne Not auf stärker wirksame Arzneimittel ausweichen. Dies dient weder den Patienten noch der finanziellen Gesamtsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Besser: Erstattungsfähigkeit an Therapieleitlinien orientieren
Grundsätzlich ist nach Meinung des BVA eine Kopplung der Kostenübernahme an die Einteilung nach rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimittel zu überdenken. Monika Oppenkowski, Vorsitzende des BVA: "Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, warum ein aus Sicherheitsgründen verschreibungspflichtiges Arzneimittel von der GKV bezahlt werden sollte und ein nebenwirkungsarmes rezeptfreies nicht. Sinnvoller wäre eine differenzierte Einteilung nach Therapieleitlinien."
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