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EU: Arzneimittelhandel oder pharmazeutische Tätigkeit

DAMP (tmb). Am 3. und 4. April fand im Ostseebad Damp der Frühjahrskongress der Apothekerkammer Schleswig-Holstein statt. Vielfältige wissenschaftliche Vorträge boten eine sehr informative Übersicht über Erkenntnisse zum Thema Schlaf und die möglichen Maßnahmen bei Schlafstörungen. In seiner Kongresseröffnung ging Kammerpräsident Volker Articus auf die künftige Orientierung der europäischen Gesundheitspolitik ein.

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung von ABDA-Vertretern mit Beamten der EU-Kommission und Europaparlamentariern in Brüssel sei erneut deutlich geworden, dass die EU-Kommission alles unternimmt, um Waren in der Gemeinschaft ungehindert zirkulieren zu lassen. Dies gelte ausdrücklich auch für Arzneimittel. Es sei sogar zu erwarten, dass die Freigabe des Arzneimittelversandhandels in Deutschland im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes den politischen Druck auf andere EU-Länder erhöhe, dort ebenfalls den Versandhandel mit Arzneimitteln zuzulassen.

Andererseits erkennen die Verantwortlichen bei der EU nach Einschätzung von Articus durchaus die besondere Bedeutung der pharmazeutischen Tätigkeit. Die Unabhängigkeit des freiberuflich tätigen Apothekers werde als Garant für eine unabhängige Beratung anerkannt. Demnach wird bei der EU deutlich zwischen dem Warenverkehr mit Arzneimitteln und den pharmazeutischen Leistungen der Apotheker unterschieden.

Einen ausführlichen Bericht über die wissenschaftlichen Inhalte des Kongresses finden Sie in der nächsten DAZ.

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