- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 17/2004
- Rund 200 000 Patienten ...
DAZ aktuell
Rund 200 000 Patienten schulden ihrem Arzt zehn Euro
Stahl zufolge handelt es sich bei den Säumigen weniger um "notorische Drückeberger", als vielmehr um Patienten, "die schlicht vergessen haben, die zehn Euro mitzubringen". Zurzeit laufen nach Angaben der KBV Gespräche mit den Krankenkassen darüber, ab welchem Zeitpunkt eines Mahnverfahrens diese das Inkasso-Risiko übernehmen.
Bis dahin verzichten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) darauf, Mahnverfahren gegen säumige Patienten einzuleiten, sagte KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm am 19. April in Berlin. Zwar hatte das Schiedsamt von Ärzten und Kassen im Dezember ein abgestuftes Verfahren festgelegt, wonach zunächst der behandelnde Arzt und dann die KV den säumigen Patienten zur Zahlung anmahnen sollten.
Erst wenn Arzt und KV sich erfolglos um die zehn Euro bemüht haben, sollen die Kassen für den Ausfall der entgangenen Gelder haften. Doch die Ärzte wollen nun den Zahnärzten gleichgestellt werden. Diese haben erreichen können, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen nicht in das Mahnverfahren einbezogen werden. Hier springen die Kassen schon nach dem ersten erfolglosen Mahnversuch des Zahnarztes ein.
Das Bundesgesundheitsministerium geht nach Angaben einer Sprecherin von einer noch niedrigeren Zahl säumiger Patienten aus: Lediglich in 0,1 Prozent von drei Millionen Fällen – also in 3000 Fällen – habe eine Mahnung geschrieben werden müssen. Das Ministerium erwartet, dass ein großer Teil der noch ausstehenden Praxisgebühren nach der ersten Mahnung bezahlt wird.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dieter Thomae, sieht sich angesichts der 200 000 säumigen Patienten hingegen darin bestätigt, dass die Praxisgebühr von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.