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DAZ aktuell
Gentechnisch veränderte Lebensmittel: Kennzeichnungspflicht in Kraft
Die neue Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) soll mehr Transparenz und damit Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringen. Unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen werden können, müssen Lebensmittel (und Futtermittel), die GVO enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, gekennzeichnet werden.
Auch Produkte, die nach bisherigem Recht nicht gekennzeichnet werden mussten, wie z. B. aus GVO hergestellte Pflanzenöle, unterliegen damit nun einer Kennzeichnungspflicht. Obwohl lange erwartet, gibt es an der Umsetzung des Gesetzes von verschiedenen Seiten Kritik.
Kritik an den Ausnahmen für Eier und Milchprodukte
Keine Kennzeichnungspflicht besteht etwa für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, also z. B. für Eier, Fleisch und Milchprodukte. Ebenso wenig müssen Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten gekennzeichnet werden, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9% enthalten. Umwelt- und Verbraucherschützer hatten diese Grenzwerte im Vorfeld als zu hoch kritisiert.
Kritik an den Ausnahmen für Eier und Milchprodukte übte NRW-Verbraucherministerin Bärbel Höhn (Grüne): "Das ist ein großes Defizit", so Höhn. Die EU stelle sich auf den Standpunkt, dass eine Veränderung der Erzeugnisse durch die Fütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen noch nicht erwiesen sei. Die Ministerin plädierte gleichwohl für eine Kennzeichnung solcher Lebensmittel: "Ich finde es fairer und offener, wenn es getan würde."
Künast: Blockade zu Lasten der Verbraucher
Auch Bundesverbraucherministerin Renate Künast ist mit der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht unzufrieden. Ihre Kritik richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesrates, das Gentechnik-Durchführungsgesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Das Gentechnik-Durchführungsgesetz sollte ursprünglich am 2. April abschließend im Bundesrat beraten werden.
Es regelt Sanktionen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht. So sieht das Gesetz vor, dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro, Verstöße gegen andere grundlegende Verpflichtungen aus den EU-Verordnungen mit Haftstrafen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren, geahndet werden.
Der Bundesrat hat das Gesetz nun jedoch erst einmal in den Vermittlungsausschuss überwiesen, mit der Folge, dass entsprechende Sanktionsregelungen frühestens Ende Mai beschlossen werden können, die dann erst ab Mitte Juni in Kraft sein werden. Künast bezeichnet dies als "unverantwortliche Blockade zu Lasten des Verbraucherschutzes.
Die Bundesratsmehrheit hat zu verantworten, dass nach dem 18. April jeder ungestraft gegen die Kennzeichnungsvorschriften bei der Grünen Gentechnik verstoßen kann. Die Verbraucher haben ein Anrecht auf klare und transparente Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln.
Es liegt in der Verantwortung der Bundesländer zu kontrollieren, ob die Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Bei Verstößen müssen sie eigentlich einschreiten. Die Rechtsgrundlage dazu haben sie sich gerade selbst aus der Hand geschlagen", so Künast.
Preise werden steigen
Steigende Lebensmittelpreise erwartet Jutta Jaksche von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aufgrund der Kennzeichnungspflicht. Sie rechnet damit, dass die damit verbundenen zusätzlichen Kontrollen zu einer Verteuerung führen werden. "Diese Zusatzkosten werden garantiert auf den Verbraucher abgewälzt", so Jaksche. In Europa lehnen Umfragen zufolge zwei Drittel der Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln ab. Die meisten großen Handelsketten wollen kennzeichnungspflichtige genveränderte Produkte daher bis auf weiteres nicht in ihr Sortiment aufnehmen.
Am 18. April ist die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel als unmittelbar geltendes EU-Recht in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ab sofort bei allen Produkten, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden, ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung, Zutatenliste oder Auslage vorhanden sein muss. Obwohl lange erwartet, gibt es an der Umsetzung des Gesetzes von verschiedenen Seiten Kritik.
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