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DAZ aktuell
Arzneimittelindustrie beginnt Selbstkontrolltätigkeit
Wer Verstöße gegen den Kodex beobachtet, kann künftig Beschwerde bei der FSA einlegen. Beschweren kann sich Jedermann und jede Institution – z. B. Ärzte, Krankenkassen oder Unternehmen. In schriftlicher Form vorgebrachte Beschwerden werden von der Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle mit ihren zwei Instanzen bearbeitet. Erwiesene Verstöße werden geahndet.
Anerkannt durch das Bundeskartellamt
Gegründet wurde der Verein bereits im Februar dieses Jahres (siehe auch DAZ Nr. 8/2004, S. 54). Bevor er seine praktische Tätigkeit aufnehmen konnte, bedurfte es jedoch noch der Anerkennung des Vereinskodex als kartellrechtskonforme Wettbewerbsregel durch das Bundeskartellamt. Diese ist Anfang April erfolgt.
Zu viel "Fortbildung unter Palmen"
Auslöser für die Gründung der FSA war die wiederkehrende Berichterstattung über Pharmaunternehmen, die Ärzte zur "Fortbildung" unter Palmen einladen – mitsamt Begleitperson und Unterhaltungsprogramm. Dass derartige Methoden in der Branche nicht der übliche Weg sind, seine Präparate zu vermarkten, will die Industrie nun selbst unter Beweis stellen: Wegen des Fehlverhaltens einzelner Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Ärzten dürfe nicht stets die gesamte Branche pauschal in Misskredit geraten.
Die FSA – ein offener Verein
Die Gründungsmitglieder der FSA sind zugleich Mitglieder des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA). Die Mitgliedschaft steht aber ausdrücklich allen Unternehmen der Arzneimittelindustrie offen. Weitere Informationen zur Freiwilligen Selbstkontrolle finden Sie im Internet unter www.fs-arzneimittelindustrie.de
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