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DAZ aktuell
Gericht sieht "strukturelle Defizite" bei der ABDA
Nach Auskunft der Geschäftsstelle hat sich die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts ihr Urteil gebildet, das in der vergangenen Woche mündlich verkündet wurde. Bis die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, wird es der Vorsitzenden Richterin zufolge noch gut einen Monat dauern. Das seit 1998 laufende Verfahren ist kompliziert, die Akte von beträchtlichem Umfang. Die Urteilsgründe müssen dem Rechnung tragen.
Kurz gesagt läuft es jedoch darauf hinaus, dass die Pflichtmitgliedschaft der Apothekerkammer Berlin in der ABDA nicht rechtens ist, weil die ABDA in ihrer "Repräsentanz ein leichtes demokratisches Defizit aufweist", erklärte die Vorsitzende Richterin gegenüber der DAZ. Während in den Apothekerkammern der Länder Apothekenleiter und -angestellte noch relativ ausgewogen verteilt sind, finden sich in den Apothekerverbänden lediglich Apothekenleiter. Dieses "strukturelle Übergewicht" der Apothekenleiter innerhalb der ABDA bemängeln die Verwaltungsrichter.
Die Kammer des Verwaltungsgerichts, der die Klage zur Entscheidung vorlag, hat die Berufung zugelassen. Normalerweise muss eine Partei erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, will sie dieses Rechtsmittel einlegen. Der vorliegende Fall sei jedoch von "besonderer Bedeutung", so die Vorsitzende – in diesen Fällen kann das Gericht die Berufung auch selbst zulassen.
Bei der Apothekerkammer Berlin war man zu einer Stellungnahme zu dem Fall noch nicht bereit. Man wolle erst abwarten, bis schriftlich etwas vorliegt, sagte der Kammer-Justiziar Rainer Auerbach gegenüber der DAZ. Die Vorsitzende Richterin rechnet allerdings damit, dass die Apothekerkammer gegen das Urteil vorgehen wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 6. Mai der Klage der Berliner Apothekerin Ingeborg Simon gegen die Apothekerkammer Berlin auf Austritt aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und dem Bundesverband Freier Berufe teilweise stattgegeben: Das Gericht sah die Klage als begründet an, soweit es um den ABDA-Austritt geht.
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