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DAZ aktuell
Mit der europäischen Chipkarte gegen Missbrauch
Wie das zuständige Bundesgesundheitsministerium für die Regierung ausführt, wurde die Einführung der europäischen Krankenversichertenkarte im Frühjahr 2003 beschlossen. Diese Karte, die die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen für alle Bürger Europas erleichtern soll, wird demnach in der ersten Phase als Sichtausweis die in Europa benötigten Verwaltungsdaten enthalten. Sie sind auf der Vorderseite des Chips für die Verwendung in Deutschland gespeichert und werden online überprüft.
Der europäische Ausweis soll generell zum ersten Juni 2004 eingeführt werden, für Deutschland ist allerdings eine gleitende Einführung vereinbart worden. Hier wird die Einführung der deutschen elektronischen Gesundheitskarte mit der der europäischen Krankenchipkarte verzahnt, um Kosten zu sparen. So könne die europäische Krankenversichertenkarte sukzessive in der Testphase der neuen deutschen elektronischen Karte eingesetzt werden, spätestens in den Projekten mit 100 000 Versicherten ab 2005.
Auslandskrankenschein hat bald ausgedient
Die Fraktion von CDU/CSU hatte von der Regierung wissen wollen, wie sie Missbräuche mit der deutschen Karte durch die künftige europäische Krankenversichertenkarte verhindern wolle. Dazu führt das Bundesgesundheitsministerium aus, dass der Fehlgebrauch auch bisher nicht ausgeschlossen war, so sei z. B. der bisherige Auslandskrankenschein (Vordruck E 111) nicht fälschungssicher gewesen.
Durch den erstmaligen Abdruck eines Fotos auf der Chipkarte wird deren Weitergabe an Unbefugte deutlich eingeschränkt, glaubt das Ministerium. Im direkten Vergleich zum alten Auslandskrankenschein steige die Fälschungssicherheit erheblich, heißt es.
Keine Mehrbelastung deutscher Kassen
In der Antwort an die Union geht die Regierung auch auf Maßnahmen ein, wie finanzielle Mehrbelastungen der deutschen Krankenkassen durch die neue europäische Karte vermieden werden können. Ausländische Besucher müssen demnach in Deutschland ihren Pass oder Personalausweis vorlegen, wenn sie hier medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Durch diese Identitätsprüfung soll verhindert werden, dass die Karte an unbefugte Personen weitergereicht wird. Die Ärzte sollen mit den Krankenkassen eine entsprechende Regelung vereinbaren. Außerdem sollen die Mediziner die beabsichtigte Aufenthaltsdauer des Patienten, der im Ausland versichert ist, festhalten und sich von ihm bestätigen lassen, dass er nicht mit dem Ziel einer medizinischen Behandlung nach Deutschland eingereist ist.
Die künftige deutsche Gesundheitskarte wird auf der Rückseite die europäische Krankenversichertenkarte tragen, die den alten Auslandskrankenschein ablöst. Erstmals soll ein Foto des Versicherten aufgedruckt sein, um möglichen Missbrauch mit der Karte in Europa einzudämmen. Das hat die Bundesregierung vor kurzem auf eine kleine Anfrage der Union im Bundestag geantwortet.
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