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Kammern und Verbände
Apothekerkammer Berlin soll aus ABDA austreten
In ihrer Klage wollte Simon erreichen, dass die Apothekerkammer Berlin aus der ABDA sowie aus dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) austreten soll. Im Prozess waren von Seiten der Apothekerkammer deren Geschäftsführer Rainer Auerbach, Vertreter der ABDA sowie der Geschäftsführer des BFB vertreten. Das Gericht begründete seine Entscheidung zugunsten der Klägerin mit strukturellen Defiziten bei der ABDA. Diese werden darin gesehen, dass Apothekenleiter in der ABDA durch die Vertretung sowohl in der Bundesapothekerkammer als auch im Deutschen Apotheker Verband zweifach vertreten sind. Dagegen wurde die Haushaltsführung der ABDA vom Gericht nicht moniert. Apothekerkammern können sich auf Bundesebene organisieren.
Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Die Revision ist vom Gericht ausdrücklich zugelassen worden. Erst nach genauer Analyse wird die Apothekerkammer über das weitere Vorgehen entscheiden. Als persönliche Anmerkung erklärte Bartetzko, dass alle Beteiligten von dem Urteil völlig überrascht worden seien.
Diskussion mit Stiftung Warentest
Nachdem bei einer Aktion der Stiftung Warentest zur Beratungsleistung in Apotheken 20 Berliner Apotheken negativ beurteilt worden waren, lud die Apothekerkammer die Stiftung Warentest sowie die betroffenen Apothekenleiter zu einem Gespräch ein. Von den betroffenen Apothekern erschienen zehn zu dem Gespräch, fünf sagten ab, und fünf reagierten nicht auf die Einladung.
Die Stiftung Warentest ließ sich auf keine Diskussion zu den Bewertungsparametern der Umfrage ein. Zum Vorwurf der willkürlichen Auswahl der Apotheken wurde erläutert, dass aus dem Berliner Telefonbuch jede 42. Apotheke ausgewählt wurde. Bei den Apothekern herrscht große Betroffenheit über das Ergebnis. Sie waren gegenüber den Argumenten der Stiftung Warentest sehr verschlossen. Die Apothekerkammer wertet das Treffen als positiv. Die ABDA wird eine Beratungsoffensive mit Flugblättern und Plakaten eröffnen.
Krankenhausversorgung ohne Apotheken?
Bereits im Jahr 2003 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Inhalt ist die Beschwerde von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Betreibern von Reha-Kliniken und Krankenhäusern hinsichtlich ihrer Arzneimittelversorgung. Hierbei geht es insbesondere um die Aufhebung der Kreisgrenzenregelung des Apothekengesetzes. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Regelungen den freien Warenverkehr in der Europäischen Gemeinschaft verhindern.
Nachdem die Bundesregierung am 6. Oktober 2003 eine Stellungnahme abgegeben hatte, gab die EU-Kommission am 19. Dezember 2003 eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Diese könnte zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof führen. Am 30. Dezember forderte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die ABDA, die ADKA, den BVKA sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, eine Stellungnahme zu einem umfangreichen Fragenkatalog innerhalb von zwei Wochen abzugeben.
Alle Verbände gaben eine detaillierte Stellungnahme ab. Doch soll die Bundesregierung einer Arzneimittelbeschaffung an den Krankenhausapotheken und den krankenhausversorgenden Apotheken vorbei zugestimmt haben; auch die Kreisgrenzenregelung könne, so die Bundesregierung, aufgehoben werden und die Beratungstätigkeit der Ärzte und Schwestern ebenfalls unabhängig von einer Apotheke erfolgen.
Die ABDA und die ADKA versuchen nun über Brüssel sowie die Abgeordneten im Europäischen Parlament im Sinne der Apotheken Einfluss zu nehmen. ko .
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