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Innungskassen warnen vor unseriösen Arzneiversendern
Beispielsweise werden Medikamente aus dem EU-Ausland angeboten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Darüber hinaus liegen diesen Medikamenten neben den ausländischen Beipackzetteln in der jeweiligen Sprache zwar deutsche Übersetzungen bei – für die Richtigkeit der Übersetzung übernimmt der Anbieter jedoch keinerlei Haftung. Eine qualifizierte Beratung wird ebenfalls nicht angeboten. "Von solchen Angeboten sollten die Versicherten die Finger lassen", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbands.
Es ist von großer Bedeutung, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln "auf höchstem Qualitätsniveau" abläuft, so Stuppardt. Die Versicherten können bei ihrer Kasse nachfragen, ob ein Anbieter seriös ist. Die Innungskrankenkassen verwiesen auf ihren Vertrag mit der Versandapotheke Sanicare, der neben dem Preisvorteil und dem sicheren Bezug des Arzneimittels auch eine qualitätsgesicherte Beratung beinhaltet. Es gibt eine kostenlose Beratungshotline rund um die Uhr mit pharmazeutischem Personal.
Die Haltung des IKK-Bundesverbandes wird auch durch das jüngst ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai 2004 (Az. B 1 KR 21/02 R) bestätigt. Danach dürfen die Kassen die Kosten für ein im EU-Ausland zugelassenes Arzneimittel, das in Deutschland keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, nicht übernehmen.
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