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Für therapiegerechte Mengen: Regierung gegen Weitergabe nichtverbrauchter Arzne
Auf eine entsprechende Anfrage des SPD-Abgeordneten Dirk Manzewski nannte Caspers-Merk es "nicht sachgerecht", Unwirtschaftlichkeiten im Arzneisektor dadurch bekämpfen zu wollen, dass zu viel verordnete Medikamente an andere Kranke weitergegeben werden. Schließlich seien die Ärzte gefordert, therapiegerechte Mengen zu verschreiben, wozu sie das Sozialgesetzbuch V sogar ausdrücklich verpflichte. Aber auch die Apotheken könnten durch ihre Beratung der Patienten einen Beitrag leisten. Die Staatssekretärin hofft im Übrigen darauf, dass die seit Januar geltenden Zuzahlungsregelungen sowie die Tätigkeit von Hausapotheken dazu beitragen, dass keine Arzneimittel verschwendet werden.
Problem des Weiterreichens
Bei der Weitergabe unverbrauchter Medikamente besteht laut Caspers-Merk die Gefahr, dass durch unsachgemäße Lagerung in den Haushalten und während der Transporte die Qualität der Präparate leidet, was zum Teil äußerlich gar nicht zu erkennen ist. So könnten zum Beispiel Wärme, Feuchtigkeit oder Licht schädliche Einflüsse haben. Es ist auch nicht ausgeschlossen, so die Staatssekretärin weiter, dass Infektionen von Patienten über die Verpackungen auf andere Personen übertragen werden könnten.
Eine schlechte Qualität von Arzneimitteln könnte bis hin zu Wirkungsverlusten mit lebensbedrohlichen Folgen führen. Damit sind nicht zuletzt Haftungsfragen der Apotheker oder Ärzte verbunden, gab Caspers-Merk zu bedenken. Aus diesem Grund müssten Sicherheitsaspekte gegenüber der möglichen Kostenersparnis abgewogen werden. Die höchste Priorität hat nach wie vor die Patientensicherheit, sagte sie.
Der SPD-Abgeordnete Manzewski hatte darauf verwiesen, dass noch wirksame Arzneimittel vernichtet werden, weil sie ein Patient nicht mehr benötigt. Verlässliche Zahlen dazu liegen der Bundesregierung allerdings nicht vor, antwortete die Staatssekretärin darauf.
Die Bundesregierung hält zwar grundsätzlich nicht viel von der Weitergabe unverbrauchter Arzneimittel an andere Patienten, sie hält sich aber offenbar eine Hintertür offen. Denn das Bundesgesundheitsministerium prüft zur Zeit, "ob und unter welchen strengen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen werden kann, um schon einmal in den Verkehr gebrachte Arzneimittel, die nicht mehr von dem Patienten gebraucht werden, einem anderen Patienten zur Verfügung stellen zu dürfen". Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vor kurzem im Bundestag in Berlin erklärt.
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