Pharmazeutisches Recht

Fortbildungszertifikat

Satzung zur Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der Landesapothekerkammer Thüringen

Vom 5. Mai 2004

Die Kammerversammlung hat am 5. Mai 2004 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

In der Tabelle nach § 3 Abs. 2 wird unter Kategorie 4 nach 4 b folgende Fortbildungsmaßnahme eingefügt:

""4 c Fachgespräche im Sinne der Weiterbildungsordnung soweit sie vom Weiterbildungsleiter dokumentiert sind.

2 Fortbildungspunkte pro Dokumentation, maximal 10 Fortbildungspunkte pro Halbjahr sowohl für den Weiterbildungsleiter als auch für den Weiterzubildenden."

§ 2

Es wird klargestellt, dass durch die Richtlinie vom 14. Mai 2003 die davor geltende Richtlinie außer Kraft getreten ist.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Erfurt, 5. Mai 2004 gez. Dr. Egon Mannetstätter Präsident der LAK

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