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Pharmazeutisches Recht
Fortbildungszertifikat
Vom 5. Mai 2004
Die Kammerversammlung hat am 5. Mai 2004 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
In der Tabelle nach § 3 Abs. 2 wird unter Kategorie 4 nach 4 b folgende Fortbildungsmaßnahme eingefügt:
""4 c Fachgespräche im Sinne der Weiterbildungsordnung soweit sie vom Weiterbildungsleiter dokumentiert sind.
2 Fortbildungspunkte pro Dokumentation, maximal 10 Fortbildungspunkte pro Halbjahr sowohl für den Weiterbildungsleiter als auch für den Weiterzubildenden."
§ 2
Es wird klargestellt, dass durch die Richtlinie vom 14. Mai 2003 die davor geltende Richtlinie außer Kraft getreten ist.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Erfurt, 5. Mai 2004 gez. Dr. Egon Mannetstätter Präsident der LAK
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