DAZ aktuell

Schicksal von Folinsäure in adjuvanter Therapie wird geprüft

BONN (im). Nach den neuen Arzneimittel-Richtlinien dürfen Ärzte rezeptfreie Folinate nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten (zum Beispiel Methothrexat) sowie zur Palliativbehandlung bei kolorektalem Karzinom in Kombination mit Fluorouracil auf Kosten der Krankenkassen (GKV) verschreiben. Damit ist die adjuvante Therapie von Kolonkarzinomen mittels Folinsäure auf Kassenrezept ausgeschlossen. Die Unions-Abgeordnete Antje Blumenthal befragte die Bundesregierung zu negativen Folgen für diejenigen Patienten, die pflichtversichert in der GKV sind und die Kosten der adjuvanten Folinsäure-Behandlung nicht selbst bezahlen können.

Seit April dieses Jahres gelten die neuen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der auflistet, in welchen Ausnahmefällen rezeptfreie Präparate doch zu Lasten der Kassen verschrieben werden können. Nur wenn bestimmte nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, dürfen Mediziner sie weiterhin auf Kassenrezept verordnen. Der Beschluss des Ausschusses zur Ausnahmeliste vom 16. März war seinerzeit stark in der Öffentlichkeit und Fachwelt diskutiert worden.

Wie Staatssekretär Heinrich Thiemann vom Bundesgesundheitsministerium jetzt auf die Anfrage der Abgeordneten Blumenthal im Bundestag erklärte, hatte der zuständige Unterausschuss "Arzneimittel" des G-BA die Situation zur Folinsäure eingehend beraten. Thiemann sieht insofern eine Entspannung der Lage, weil bald parenteral anzuwendende Folinsäurepräparate verschreibungspflichtig werden sollen, so dass für sie die Ausnahmeliste nicht mehr gilt, die sich nur auf rezeptfreie OTC-Mittel bezieht.

Laut Thiemann werden die Salze der Folinsäure zur parenteralen Anwendung gegen Krebs- oder Rheumaerkrankungen zum ersten Juli verordnungspflichtig, so die entsprechende Änderungsverordnung zur Verschreibungspflicht, der der Bundesrat am 11. Juni zugestimmt hat (siehe auch folgenden Bericht). Da jedoch viele Präparate in der adjuvanten Chemotherapie mit anderen Arzneimitteln kombiniert werden, so der Staatssekretär weiter, müsse jeweils geprüft werden, ob die Anwendung eines bestimmten Mittels dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht.

Bei Folinsäure sei die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Unionsabgeordnete hatte gefragt, wie die Bundesregierung zu der Tatsache steht, dass Folinsäure in einer adjuvanten Therapie trotz der expliziten Zulassungsindikation "für die adjuvante Chemotherapie des Kolonkarzinoms Stadium III nach vorausgegangener kurativer Resektion des Primärtumors" nicht auf Kassenrezept verordnet werden darf.

Befragt dazu, ob gesetzlich versicherte Krebskranke, die eine adjuvante Folinsäure-Behandlung nicht selbst zahlen können, dadurch ein höheres Morbiditätsrisiko haben, antwortete Thiemann lediglich, das Ministerium habe den Bundesausschuss gebeten, die Ausnahmeliste mindestens halbjährlich zu aktualisieren, sowie bei Bedarf noch häufiger. So sollen Fortschritte der Medizin berücksichtigt werden, hieß es recht allgemein von dem Staatssekretär dazu.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.