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Bundesrat stimmt zu: AiP fällt zum 1. Oktober 2004

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung zugestimmt, die Arzt-im-Praktikum-Phase (AiP) abzuschaffen. Der Bundestag hatte dies bereits am 6. Mai durch eine Änderung der Bundesärzteordnung beschlossen.

Künftig werden Medizinstudenten ihre Approbation unmittelbar nach Beendigung ihres Studiums erhalten. Sie können dann sofort mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Stichtag ist der 1. Oktober 2004. Das bedeutet, dass alle jungen Ärztinnen und Ärzte, die nach dem 1. Oktober 2004 ihr Studium abschließen, kein AiP mehr machen müssen. Die Regierung will dadurch nicht nur den Arbeitsplatz Krankenhaus, sondern auch der Arztberuf insgesamt wieder attraktiver machen. Zudem sei die Abschaffung des AiP eine Vorbeugemaßnahme gegen den drohenden Ärztemangel – insbesondere in Krankenhäusern.

Der "Arzt im Praktikum" war 1988 eingeführt worden, weil das Medizinstudium zu dieser Zeit zu wenig auf die Praxis ausgerichtet war. Die 18-monatige Dauer dieser Phase und der niedrige Verdienst haben jedoch dazu geführt, dass junge Ärzte zunehmend auf alternative Tätigkeitsfelder ausgewichen sind. Nun soll die neue Approbationsordnung für mehr Praxisnähe in der Ausbildung der Ärzte sorgen – der AiP wird somit nicht mehr gebraucht.

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