DAZ aktuell

Hauptamtlicher Vorstand führt ab 2005 niedergelassene Ärzte

BONN (im). Während in der Apothekerschaft die Diskussion um die Struktur der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Dach für Kammern und Verbände schwelt, ändern die niedergelassenen Ärzte die Führung in ihrer Wirtschaftsorganisation, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie setzen ab 2005 erstmals auf hauptamtliche Vorstände in der KBV anstelle der bisher ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder.

Wie die Mediziner am 11. Juni in Köln weiter beschlossen, sollen jeweils ein Hausarzt und ein Facharzt den Vorstand bilden und für sechs Jahre gewählt werden. Hinzu kommt eine neue 60köpfige Vertreterversammlung, in der jeweils die Chefs der dann 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Landesebene samt Stellvertretern und Delegierten sitzen. Die Zahl der 17 KVen ergibt sich nach Fusionen unter den derzeit 23 Bezirken.

Bisher standen an der Spitze der KBV, welche die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten repräsentiert, der erste und der zweite Vorsitzende als sein Stellvertreter sowie sieben Beisitzer, mithin ein neunköpfiger Vorstand. Bisher waren zwei seiner Mitglieder zuständig für die Arzneimittelpolitik der KBV. Wahlen fanden alle vier Jahre statt. Ob künftig der erste oder der zweite Vorstand den Arzneibereich verantwortet, steht noch nicht fest, sagte eine Sprecherin der KBV auf Anfrage der DAZ.

Während der KBV-Chef bisher auch eine KV auf Landesebene weiter führen durfte, muss künftig der oberste Vertreter der niedergelassenen Ärzte sein Amt als KV-Chef niederlegen. Die Satzungsänderung der KBV gilt ab Januar 2005 und geht auf das GKV-Modernisierungsgesetz zurück. Dies sieht die Professionalisierung des Vorstands und kleinere Gremien vor.

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