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DAZ aktuell
Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Eckpunkte zum Präventionsgesetz erarbeiten
Die Teilnehmer der GMK waren sich einig, dass Prävention und Gesundheitsförderung einschließlich der betrieblichen Gesundheitsförderung als eigenständige Säule im Gesundheitswesen verankert werden sollen. Schwerpunkt soll die Förderung der Primärprävention sein. Hierbei sollen möglichst alle Zweige der Sozialversicherung – vor allem aber die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – sowie die private Krankenversicherung beteiligt sein.
Beschlossen wurde auch, dass das Gesetz drei Handlungsebenen für Prävention und Gesundheitsförderung differenzieren soll: So soll der Bund Aufgaben von bundesweiter Relevanz und die Länder landes-, und regionalspezifische Maßnahmen im Konsens mit den Kostenträgern vornehmen. Die dritte Ebene betrifft eigenständige Maßnahmen der GKV.
Keine neuen Verwaltungsstrukturen
Der Beschluss sieht zudem vor, dass Präventionsziele, Qualitätsanforderungen, Modellprojekte mit besonderem, bundesweitem Charakter bundeseinheitlich geregelt und auf Bundesebene organisiert und entwickelt werden können. Die GMK legt jedoch Wert darauf, dass es keine Detailvorgaben des Bundes für die Umsetzung auf Länder- und kommunaler Ebene sowie im Bereich des originären Wirkens der Sozialversicherungsträger gibt. Weiterhin sollen durch das Präventionsgesetz keine neuen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden. Stattdessen sollen bestehende Strukturen der Länder und Gemeinden genutzt werden.
Fördermittel an Länder und Sozialversicherungsträger
Was die Verteilung der finanziellen Mittel betrifft, so schlägt die GMK vor, dass mindestens 40 Prozent der Gesamtmittel zur Finanzierung gemeinsamer, kassenübergreifender Projekte auf Landes- und Regional- bzw. Kommunalebene zu verwenden sind. Weitere mindestens 40 Prozent sollen den gesetzlichen Krankenkassen zur eigenen Verwendung zukommen. Nur die verbleibenden bis zu 20 Prozent der Gesamtmittel sollen dazu dienen, bundesweite Aktivitäten zu finanzieren und auf Bundesebene wahrzunehmenden Aufgaben zu erfüllen.
Kassen sollen zunächst Schulden tilgen
Die GMK hat darüber hinaus mehrheitlich für einen Antrag der unionsgeführten Länder gestimmt: Danach werden die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, ihre aufgrund der Gesundheitsreform erzielten Einnahmeüberschüsse vorrangig zur Konsolidierung ihrer Finanzlage, d. h. zum Schuldenabbau, einzusetzen. Beitragssatzsenkungen sollten der GMK zufolge erst vorgenommen werden, wenn sich der im 1. Quartal dieses Jahres zu verzeichnende Ausgabenrückgang in der GKV als nachhaltig erweist und die individuelle Haushaltslage der jeweiligen Kasse dies zulässt.
Infos im Netz
Sämtliche Beschlüsse der GMK finden Sie im Internet unter www.gmkonline.de.
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