- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 29/2004
- ADEXA begrüßt ...
Adexa Info
ADEXA begrüßt Entscheidung in Berlin
Das Gericht erkannte auf einen "überproportionales Einfluss der selbständig tätigen Apotheker auf die Arbeit der ABDA", was in der Struktur der Satzung der ABDA verankert sei. Hier sei eine Doppelrepräsentanz der selbständigen ApothekerInnen vorhanden; "demgegenüber wird den abhängig beschäftigten (Kammer)mitgliedern eine doppelte Mitwirkungschance vorenthalten".
Die Doppelrepräsentanz komme dadurch zustande, dass ApothekenleiterInnen in der Mitgliederversammlung der ABDA über die Arbeit in den Verbänden und die Repräsentanz in den Kammern quasi doppelt vertreten sind. In der Satzung ist vorgesehen, dass lediglich einer der vier Teilnehmer der Apothekerkammern ein nichtselbständiger Apotheker sein soll.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.