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Die Seite 3
Die Vorwürfe gegen das GKV-Modernisierungsgesetz häufen sich. In der Kritik steht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt als Verantwortliche für dieses Gesetz. Vorgeworfen werden ihr ein schlecht und schlampig gemachtes Gesetz, das viele Ungereimtheiten enthält, unklare Vorschriften und schlichtweg Fehler, die zu Unstimmigkeiten bei der praktischen Ausführung der Gesetzesbestimmungen führen.
Die öffentliche Kritik – Auflagen steigernd breit gewalzt in Deutschlands Boulevard Zeitung Bild – konzentriert sich dabei auf die Zuzahlungsregelungen für Patienten, in erster Linie auf die Praxisgebühr. Die Hetzkampagne gipfelt in der Überschrift "Frau Ministerin, Sie machen uns krank" – das heizt die Volksseele auf. Schmidt erhielt zahlreiche Drohbriefe, von denen einige aufgrund ihres Inhalts dem Bundeskriminalamt übergeben wurden. Eine mit Bild geplante Telefonaktion sagte die Ministerin ab.
Dass die Praxisgebühr und die unklaren Bestimmungen dazu im Focus der Kritik stehen, ist eigentlich kein Wunder. Während die Patienten an Rezeptgebühren schon lange gewöhnt sind, ist ein Eintrittsgeld beim Arzt wirklich neu und mit zehn Euro relativ hoch. Und die Bestimmungen dafür, wann die Praxisgebühr und für wen anfällt, sind mehr als insuffizient.
Deutschlands neu installierte Patientenbeauftragte, Frau Kühn-Mengel kann sich vor Anrufern, die Details zu den Praxisgebühren wissen wollen, kaum retten. Zu ihrem ersten Aufgabenkatalog wird demnach das Ausbügeln der Härten, Lücken und Unklarheiten im neuen System des GMG gehören, wie sie selbst in einem Interview erklärte.
Gesetzlich geklärt werden soll beispielsweise, dass für das Ausstellen von Folgerezepten zur Verordnung der Anti-Baby-Pille keine Praxisgebühr anfällt. Unklarheiten bestehen auch darüber, wann die Praxisgebühr in Notfällen gezahlt werden muss.
Massive Proteste gegen die Praxisgebühr kamen auch von den Ärzten bereits Ende des vergangenen Jahres. Sie wollten sich weigern, dem Patienten in der Praxis zehn Euro abzunehmen. Im Gegensatz dazu – und dies nur als Anmerkung am Rande – sind Ärzte im Allgemeinen sehr schnell bei der Sache, wenn es um das Schreiben von Rechnungen geht, etwa für so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).
Der Einzug der Praxisgebühr stößt dagegen auf Missfallen – mehrere Internetseiten füllte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Argumenten dagegen und mit zahlreichen Fallbeispielen, ob und wann in besonderen Fällen die Praxisgebühr anfällt oder nicht, wie man mit dem Inkassorisiko umgeht, wenn Patienten nicht zahlen wollen oder können. Jetzt soll sogar im Rahmen einer universitären Arbeit berechnet werden, wie teuer die Erhebung der Gebühr und die damit verbundenen Maßnahmen in der Arztpraxis sind.
Wenn ich mir überlege, dass wir Apothekerinnen und Apotheker schon seit Jahrzehnten ohne Proteste die Rezeptgebühr für die Kassen einziehen, die Handlingskosten und sogar das Inkassorisiko tragen, dann kann ich den Wirbel, den Ärzte um die Praxisgebühr machen, nicht so recht verstehen.
Sehen wir die Praxisgebühr mal aus Patientensicht: Sind zehn Euro zuviel? Der Normalverdiener wird sich den Arztbesuch leisten können, sicher auch der Durchschnittsrentner. Angesichts der zahlreichen Ausgaben, die nicht sein müssen – man denke nur an Zigaretten und Alkohol – sind zehn Euro bezahlbar. Doch es gibt natürlich zahlreiche Rentner, Geringverdiener, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, für die zehn Euro viel Geld sind.
Hier hat das Gesetz die Befreiungsgrenzen vorgesehen. Für Sozialhilfeempfänger, die bisher von allen Zuzahlungen befreit waren, hat das GMG klargestellt, dass auch sie die Zuzahlung bis zur Befreiungsgrenze leisten müssen. Lediglich eine Gruppe von Menschen scheint durch das Netz der Zuzahlungen geschlüpft zu sein: die Asylbewerber. In Hamburg erhalten sie z. B. nach wie vor von den Sozialhilfeträgern einen Befreiungsbescheid – und zahlen keine Praxis- und keine Rezeptgebühr.
Abgesehen von den Lücken und Fehlern, die im Gesetz stecken: ein wesentliches Ziel der Reform, nämlich die Senkung der Krankenkassenbeiträge, scheint nicht erreicht zu werden. Nur wenige Kassen haben ihren Beitragssatz gesenkt. So räumt der "Wirtschaftsweise" Bert Rürup, der maßgeblich an der Gestaltung des GKV-Modernisierungsgesetzes beteiligt war und als "Vater der Praxisgebühr" gilt, ein, dass die Reform einen schlechten Start hatte, dass es Irritationen gebe und die Reform nicht "der große Wurf" sei.
Er schätzt, dass 2007 die nächste Reform ansteht. Meines Erachtens werden Nachbesserungen früher kommen, auch im Arzneimittelbereich. Und dann müssen wir uns wohl auf weitere Liberalisierungen gefasst machen. Denn vielen, so auch Rürup, gehen die jetzigen Liberalisierungen im Apothekenbereich nicht weit genug.
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Es zeigt Ihnen mit der Eingabe von nur wenigen Parametern an, welche Folgen es hat, wenn sich Ihre Einkaufskonditionen, Herstellerabgabepreise oder Großhandelsnachlässe ändern und vieles mehr. Ein Beitrag dazu in diesem Heft erklärt Ihnen die Details, ein Bestellformular für das Programm finden Sie auf Seite 145.
Peter Ditzel
Reform vor der Reform?
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