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BVA-Info
Steuerreform: Erziehungsgeld gekürzt
Seit Januar 2004 wird ein Erziehungsgeld von 300 Euro pro Monat über 24 Monate (vorher 307 Euro) bzw. 450 Euro pro Monat über 12 Monate (vorher 460 Euro) ausgezahlt; ersteres ist der Regelbetrag, letzteres ist die so genannte Budgetregelung.
Beträge in den ersten sechs Lebensmonaten
Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2004 geboren werden, gelten folgende Einkommensgrenzen: In den ersten sechs Lebensmonaten darf das Einkommen (pauschaliertes Nettoeinkommen) die Grenze von 30 000 Euro (Verheiratete) bzw. 23 000 Euro (Alleinerziehende) nicht übersteigen, sonst gibt es kein Erziehungsgeld. Beim Budget liegt die Grenze bei 22 086 Euro (Verheiratete) bzw. 19 086 Euro (Alleinerziehende). Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3140 Euro.
Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2003 geboren worden sind, gelten die bisherigen Einkommensgrenzen weiter: 51 130 Euro (für Paare) bzw. 38 350 Euro für Alleinerziehende.
Das ab dem 7. Lebensmonat gezahlte Erziehungsgeld wird ebenfalls abgesenkt; Einzelheiten hierzu stehen in der Tabelle.
Weitere Informationen: www.bmfsfj.de – hier können die Informationen nachgelesen und eine aktualisierte Broschüre bestellt werden.
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