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Bundesverfassungsgericht stürzt Juniorprofessur
Die Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Normenkontrollklage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gefällt. Die drei Länder sahen in der Novelle des Hochschulrahmengesetzes einen unberechtigten Eingriff in ihre Länderhoheit - was die Verfassungsrichter weitgehend bestätigten. Demnach darf der Bund zwar grundsätzliche Richtlinien der Bildungspolitik vorgeben, aber keine Detailregelungen verfügen. Die Länder hatten mit ihrer Klage auch verhindern wollen, dass die bislang notwendige Habilitation abgeschafft wird, wozu die Novellierung möglicherweise geführt hätte.
Bulmahn hatte mit der Juniorprofessur die Abhängigkeit junger Forscher von den Lehrstuhlinhabern abschaffen und die im internationalen Vergleich sehr langen Wege zu einer Professur in Deutschland abkürzen wollen. Sechs Jahre lang sollten promovierte junge Wissenschaftler aufgrund herausragender Doktorarbeiten selbstständig forschen und lehren können, in dieser Zeit hätten sie eine Forschungsarbeit verfassen müssen.
Für Universitäten und Bildungspolitik bringt die Entscheidung weitere Verunsicherung. Wie der Spiegel berichtet, sind insgesamt an über 60 Unis schon knapp 1000 Stellen für die Probe-Professoren bewilligt worden, manche der neuen Juniorprofessoren sollen sogar extra für die Stellen aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sein. Was die Entscheidung des Verfassungsgerichts für sie langfristig bedeutet, blieb zunächst unklar. Eines ist sicher: Im bereits Jahre dauernden Hickhack zwischen Bund und Ländern um die Kompetenz im Bildungsbereich sind sie die Leidtragenden.
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