Diskussion

K. FeidenBologna-Erklärung und Apothekerausbildung

Um einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen, wollen auch die deutschen Hochschulen die Diplom-, Magister- und Staatsexamenstudiengänge bis auf begründete Ausnahmefälleügig durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzen. Die Diskussion darüber, ob die Pharmazie einen solchen Ausnahmefall darstellt oder ob auch hier Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt werden sollten, hat begonnen. Immerhin gibt es Besonderheiten der Ausbildung zu den Heilberufen, zu denen der Apothekerberuf zählt. Die folgenden Ausführungen wollen mehr Fragen zur Bereicherung einer ausführlichen Diskussion stellen als vorschnell Antworten finden. Zugleich wollen sie auf mögliche weitreichende Folgen für das Berufsbild und die Berufsausübung des Apothekers aufmerksam machen.

Fünf Jahre Bologna-Prozess

Am 16. September 1999 haben 29 europäische Bildungsminister in Bologna eine Gemeinsame Erklärung Der Europäische Hochschulraum verabschiedet [1]. Wesentliche Ziele sind die

  • Errichtung eines europäischen Hochschulraumes,
  • Förderung der europäischen Hochschulen,
  • Erleichterung der Anerkennung akademischer Abschlüsse im Ausland und
  • Förderung der Mobilität der Studierenden.

Am 18. Mai 2001 fand in Prag die erste Bologna-Folgekonferenz statt. Im Prager Kommunique wurden die Bologna-Zielsetzungen bekräftigt und die Bedeutung von

  • Mobilität,
  • Qualitätssicherung und
  • Akkreditierung,
  • der europäischen Dimension in der Bildung,
  • des lebenslangen Lernens und
  • der Beteiligung der Hochschulen und der Studierenden
  • bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes betont.

In Prag wurden neben den Signatarstaaten der Bologna-Erklärung drei weitere Staaten Kroatien, Zypern und die Türkei als Mitglieder des Bologna-Prozesses aufgenommen. Neues Vollmitglied der Gruppe ist die Europäische Kommission. Dadurch soll eine bessere Verzahnung mit der Bildungsarbeit in den Gremien der Europäischen Union erreicht werden.

Die Ziele der Bologna-Erklärung stehen im Einklang mit den Zielsetzungen, die der Bund und die Länder für die Modernisierung des Hochschulwesens in Deutschland und die Stärkung seiner internationalen Attraktivität in den letzten Jahren entwickelt haben [2]. Auch die deutschen Hochschulen haben in einer gemeinsamen Erklärung die Reformziele des Bologna-Prozesses begrüßt und unterstützen durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Aktivitäten deren Umsetzung.

Am 8. Juli 2003 hat die Hochschulrektorenkonferenz den Willen der Hochschulen bekräftigt, den europäischen Hochschulraum aktiv mitzugestalten. Die Hochschulen müssten die nötigen Reformen eigenverantwortlich im Wettbewerb umsetzen können. Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt, die Diplom-, Magister- und Staatsexamenstudiengänge bis auf begründete Ausnahmefälleügig durch Bachelor- und Masterstudiengänge zu ersetzen [3].

Modifizierte Lösung für die Pharmazie

Angesichts dieser hochschulpolitischen Entwicklung in Europa stellen sich insbesondere folgende Fragen für die zukünftige Ausbildung der Apotheker:

  • Kann die Ausbildung zum Apotheker so bleiben wie bisher?
  • Ist eine Anpassung an das Bachelor-Master-System im Rahmen des Bologna-Prozesses auch für den Apotheker erforderlich?
  • Ist eine modifizierte Form der Anpassung als begründete Ausnahme möglich und ggf. welche besonderen Gründe rechtfertigen eine Ausnahme für die Ausbildung im Bereich der Pharmazie?

Im Bereich der Pharmazie ist die Diskussion über die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen erfreulicherweise rechtzeitig eröffnet worden. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft ist zu einer Diskussion bereit [4]. Die Bundesapothekerkammer hat sich mit diesem Schwerpunktthema auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 1. Juli 2004 in Erlangen beschäftigt [5]. Am gleichen Tage war dieses Thema Gegenstand einer Podiumsdiskussion mit Hochschullehrern, Behördenvertretern und Berufspolitikern [6]. Alle Beteiligten sind sich der Tragweite der Fragestellungen bewusst. Sie haben sich bisher einer allzu frühen Festlegung auf die eine oder andere Lösung enthalten.

In der Diskussion über eine etwa notwendige Reform der Ausbildung zum Apotheker müssen Interessen und Aspekte aus dem

  • gesundheitspolitischen,
  • hochschulpolitischen,
  • berufspolitischen,
  • rechtspolitischen und
  • europapolitischen

Umfeld erörtert und Antworten gefunden werden.

Ziel der bundeseinheitlichen Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung zum Apotheker ist durch den Bundesgesetzgeber in § 1 der Bundes-Apothekerordnung [7] festgelegt und lautet: Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.

Infolgedessen bescheinigt die Approbationsurkunde dem Inhaber ein bundeseinheitliches Mindestniveau an Fachwissen. Sie ist damit die vom Bundesgesetzgeber geforderte einheitliche Garantie für die Sachkenntnis, die er im öffentlichen Interesse und deswegen gesetzlich für die verantwortungsvolle Tätigkeit des Apothekers in allen pharmazeutischen Bereichen, sei es in der öffentlichen Apotheke, Krankenhausapotheke, pharmazeutischen Industrie, öffentlichen Verwaltung und in der Bundeswehr fordert. Dieses einheitliche Mindestniveau ist Grundlage für die bundeseinheitliche Zulassung zum Apothekerberuf, die der Staat mit der Übergabe der Approbationsurkunde ausspricht [8].

Mit der Bundes-Apothekerordnung kommt der Bundesgesetzgeber ebenso wie in der Bundes-Ärzteordnung oder in der Bundes-Tierärzteordnung der Aufforderung aus Artikel 74 Nr. 19 des Grundgesetzes nach, die Zulassung zu den ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften gesetzlich zu regeln.

Die Befugnis des Bundesgesetzgebers liegt im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, die Bundesländer können nicht gleichzeitig dieselbe Materie regeln, solange der Bundesgesetzgeber diese Befugnis wahrnimmt: Bundesrecht bricht Landesrecht! Die Verfassung sieht diese Bundeskompetenz im Hinblick auf die Gewährleistung einer gesundheitlichen Grundversorgung der Bevölkerung durch die Festlegung einer bundeseinheitlichen Mindestqualifikation der Heilberufe vor, da der Laie zu einer Überprüfung der Fähigkeiten derjenigen Personen, denen er sich im Krankheitsfall anvertrauen muss, in der Regel nicht in der Lage ist.

Eine Konsequenz der Festlegung einer einheitlichen Mindestqualifikation sind die in der Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen Gegenstandskataloge und die bundesweit einheitlich durchgeführten schriftlichen Prüfungen [9]. Die Bundes-Apothekerordnung ist ein durch den Bundestag beschlossenes Gesetz; die Bundesländer haben im Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat mitgewirkt und ihm zugestimmt. Die Einzelheiten werden in einer Bundes-Verordnung, der Approbationsordnung für Apotheker, ebenfalls mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

Bundesgesetzgeber und Verordnungsgeber haben sich bemüht, die Ausbildung zum Apotheker durch Reform oder Änderung der Vorschriften an die zeitgemäßen Bedürfnisse der Arzneimittelversorgung anzupassen. So wurde die Ausbildung in Pharmakologie ausgeweitet und später das Fach Klinische Pharmazie als Grundlage für die Beratungstätigkeit des Apothekers bei der Abgabe von Arzneimitteln eingeführt. Wer die Diskussionen um die genannten Änderungen miterlebt hat, kann sich noch gut an den Widerstreit der Interessen erinnern und an die Integrationskraft, die seitens des Gesetz- und Verordnungsgebers für die Weiterentwicklung des Berufsbildes erforderlich waren.

Da nun der Bund die Ausbildung und Prüfung der Apotheker detailliert geregelt hat, hat er die verantwortlichen Tätigkeiten an den Nachweis dieser von ihm festgelegten Mindestqualifikation gebunden. So sind z.B. laut Apothekengesetz die Leitung einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke nur einem Apotheker vorbehalten. Eine entsprechende Qualifikation schreibt das Arzneimittelgesetz für den verantwortlichen Herstellungs- oder Kontrollleiter im Herstellungsbetrieb in der pharmazeutischen Industrie vor. Maßstab für die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Ausbildungsgänge und Prüfungen ist die Approbationsordnung für Apotheker [10]. Schließlich ist die Approbation als Apotheker die gemeinsame wissenschaftliche Grundlage für die Spezialisierung in Form der Weiterbildung zum Fachapotheker durch die Apothekerkammern.

Bachelor-Master-System

Das Bachelor-Master-System ist ein Studiensystem, das von den Fakultäten der Hochschulen initiiert und durchgeführt wird. Die Ausbildungsgänge und die Abschlüsse werden in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen von den Fakultäten beschlossen und über die Senate den jeweils zuständigen Kultusministerien zur Genehmigung vorgelegt. Obgleich die Staatsexamensstudiengänge für Jura und Gesundheitsberufe von den Politikern im Augenblick ausgenommen werden, gibt es an einer Reihe von Universitäten auch in der Pharmazie Diskussionen über einen Kurswechsel [4]. Prof. Dingermann ist überzeugt, dass das Bachelor-Master-System kommen wird. Der Druck aus der Politik auf die Universitäten sei groß [6]. So wird die Ludwig-Maximilians-Universität in München einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelor of Pharmaceutical Sciences bereits mit dem Wintersemester 2004/2005 einführen [11]. Die Einführung des weiterführenden Masterstudienganges ab 2007 ist in Vorbereitung [12].

Vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses kommt offensichtlich ein Wettbewerb oder Wettkampf der Fakultäten und Hochschulen in Gang, wobei die oben genannten vielschichtigen Aspekte und Auswirkungen noch nicht ausreichend diskutiert zu sein scheinen. Es stellt sich jenseits der rechtspolitischen Frage nach der Kompetenz von Bund oder Länder-Hochschulen die Frage, kann ein Bachelor-Master-System das bestehende bundeseinheitliche System ersetzten? Können etwa die Strukturvorgaben des neuen Systems entsprechend modifiziert werden? Welche Konsequenzen ergeben sich möglicherweise daraus?

Nach den bisher entwickelten Strukturvorgaben bilden Bachelor und Master eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Der konsekutive Masterstudiengang kann einen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fächerübergreifend erweitern [2].

Wenn der Master in Zukunft die Qualifikations-Voraussetzung für die Approbation als Apotheker bilden sollte, welchen Status erhält dann der Bachelor? Wenn kein neuer Vorexaminierter oder vorgeprüfter Apothekeranwärter eingeführt werden soll, muss für diesen Abschluss ein angemessenes Berufsbild geschaffen werden. Bietet es sich dann an, den Abschluss für den pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorzusehen, zumal die Berufsfelder (Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln) identisch sind, wenn man einmal vom unterschiedlichen Grad der Verantwortung des Apothekers im Vergleich zum PTA absieht? Eine solche Lösung würde den PTA auch aus der jetzigen beruflichen Sackgasse befreien, weil ein Aufstieg durch Fortführung des Studiums möglich wäre. Eine solche Lösung hätte aber notwendigerweise Einfluss auf die Studieninhalte, da das Bachelorstudium nicht nur als Grundstudium für das Aufbaustudium zum Master, sondern als ein in sich abgeschlossenes berufsqualifizierendes Studium konzipiert werden müsste.

Die Verknüpfung des akademischen Ausbildungsganges mit der Ausbildung zum Heilhilfsberuf ist an sich nicht neu. Der Wissenschaftsrat hatte schon vor Jahrezehnten im Bereich der Medizin eine solche Verbindung empfohlen. In Analogie dazu war auch im Bereich der Pharmazie eine solche Verknüpfung erwogen worden [13].

Einheitlichkeit der Ausbildung

Die Frage stellt sich, wie können die Hochschulen bei einem Bachelor-Master-System die Einheitlichkeit der Ausbildung zum Apotheker gewährleisten? Die Einheitlichkeit der Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die

  • Übertragung der Verantwortung für qualifizierte Tätigkeiten durch Bundesgesetze und -verordnungen,
  • Weiterbildung auf der Grundlage der Kammergesetze,
  • gegenseitige Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen und Abschlüsse aus anderen Staaten,
  • Gewährleistung der inhaltlichen und damit gleichwertigen Harmonisierung der Ausbildung zum Apotheker in Europa und
  • Weiterentwicklung der Ausbildung zum Apotheker entsprechend den gesundheitspolitischen Anforderungen an die Berufstätigkeit.

Es soll daran erinnert werden, dass die Einheitlichkeit der Ausbildung (unicité du diplom) für alle verantwortlichen Tätigkeiten in der öffentlichen Apotheke, der Krankenhausapotheke und in der pharmazeutischen Industrie in der parlamentarischen Diskussion anlässlich der Reform der Ausbildung zum Apotheker im Jahre 1968 als ein starkes Argument für die Art und Dauer der universitären Ausbildung gewertet wurde.

Selbstverständlich bietet ein so weites Spektrum der beruflichen Felder viel Spielraum für den Widerstreit der Interessen und - abhängig von den agierenden Persönlichkeiten - für Spannungen beim Versuch, die unterschiedlichen Gesichtspunkte auszugleichen und auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Es kommt hinzu, dass auch hochschulpolitische Argumente in die Debatte einfließen müssen. Allerdings dürfen dezentrale Kräfte nicht die Oberhand gewinnen, um die Zielrichtung einer einheitlichen Arzneimittelversorgung und damit das Wohl des Patienten nicht aus dem Auge zu verlieren.

EG-Harmonisierung

Dr. Schorn (BMGS) hat in der Podiumsdiskussion am 1. Juli 2004 die Zielsetzung des Bologna-Prozesses und das globale Denken begrüßt. Zu Recht hat er auf den bereits bestehenden Harmonisierungsprozess auf der Grundlage der EG-Richtlinien hingewiesen [6]. Die europarechtlichen Vorgaben zur pharmazeutischen Ausbildung in Form der Richtlinie 85/433/EG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome [14] und der Richtlinie 75/319/EWG, die jetzt insoweit in Artikel 40 der Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) integriert wurde [15], sind in nationales Recht formal umgesetzt worden. Zwar mag es in Europa noch Unterschiede im Grad der Umsetzung geben; jedoch dürfte die bereits vollzogene oder fortgeschrittene Transformation in nationales Recht einen größeren Fortschritt in der Harmonisierung in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung erreicht haben, als dies in anderen Berufsbereichen bisher möglich war. Insoweit dürfte der europapolitische Aspekt in der Zielrichtung des Bologna-Prozesses weitgehend erreicht sein.

Es wird interessant sein, wie die Europäische Kommission, die dem Bologna-Prozess beigetreten ist, und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit den neuen Strukturvorgaben umgehen. Ein konsensfähiger nationaler Standpunkt wird für die dann anstehenden Verhandlungen sicher nützlich sein.

Humanmedizin und Veterinärmedizin

Die Apotheker sitzen als Heilberuf mit den Ärzten und Tierärzten bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses in einem Boot, da ihre Ausbildung in gleicher Weise bundesrechtlich geregelt ist. Es ist ein Gebot der Vernunft, bei der Diskussion und der Lösung der Probleme engen Kontakt mit den anderen Heilberufen zu halten. Eine Spezialisierung vor dem Abschluss des Masterstudiums dürfte für die Einheit der Approbation und die darauf gründende Weiterbildung zu Fachärzten, Fachtierärzten und Fachapothekern wenig dienlich sein.

Verantwortung gegenüber den Studenten

Staat, Hochschulen und Berufsverbände dürfen bei der Diskussion und der Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen nicht die Studenten und ihre Möglichkeiten zur späteren Berufsausübung aus den Augen verlieren. Die Berufsanfänger müssen darauf vertrauen können, dass die Studienabschlüsse sie für die gewählte Fachrichtung gut qualifizieren und dass ihnen die entsprechenden gesetzlichen Befugnisse übertragen werden. Der hochschulpolitische Ehrgeiz darf nicht der ausschlaggebende Maßstab sein.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Vordergrund des Denkens und Handelns aller agierenden Personen stehen sollte. Dieser Gesichtspunkt muss gegenüber den Zielen des Bologna-Prozesses Vorrang haben.

Um einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen, wollen auch die deutschen Hochschulen die Diplom-, Magister- und Staatsexamenstudiengänge "bis auf begründete Ausnahmefälle" zügig durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzen. Die Diskussion darüber, ob die Pharmazie einen solchen Ausnahmefall darstellt und ob es sinnvoll ist, für die Approbation von Apothekern weiterhin die Absolvierung eines Staatsexamenstudiengangs zu fordern, hat begonnen.

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