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Bundesregierung legt ersten Stammzellbericht vor

BERLIN (ks). Das Stammzellgesetz zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen hat sich nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (beide SPD) bewährt. Das Verfahren sichere hohe ethische Standards und schaffe sichere Bedingungen für die Forschung, erklärten die Ministerinnen anlässlich der Verabschiedung des ersten Stammzellberichts durch das Bundeskabinett am 28. Juli in Berlin.

Nach dem Stammzellgesetz dürfen Stammzellen nur für hochrangige Forschungsziele zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren zur Anwendung bei Menschen verwendet werden. Die Stammzellen müssen zudem vor dem 1. Januar 2002 gewonnen sein. Einfuhr und Verwendung müssen vom Robert Koch-Institut unter Berücksichtigung der Stellungnahme einer unabhängigen zentralen Ethik-Kommission für Stammzellforschung genehmigt werden.

Der nun vorgelegte Stammzellbericht gibt für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 einen Überblick über die Erfahrungen bei der Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken. Demnach sind bisher sieben Anträge gestellt und fünf genehmigt worden. Außerdem wird über den Stand der Forschung mit verschiedenen Stammzellarten berichtet.

Die Stammzellforschung ist ein rasch expandierendes und weit gefächertes Forschungsgebiet mit einem zukunftsfähigen medizinischen Anwendungspotenzial, resümiert der Bericht. Weltweit sei die künftige Bedeutung der stammzellbasierten regenerativen Medizin erkannt worden und werde die zugehörige Forschung unterstützt. Derzeit bewege sich die Stammzellforschung noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung. Bevor es gelingen könne, Erkenntnisse aus dem Tiermodell auf den Menschen zu übertragen und entsprechende Ersatztherapien für die klinische Routine zu entwickeln, müssten noch zahlreiche grundlegende Fragen beantwortet werden. Zur Klärung dieser Fragen könne gerade die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen einen wichtigen Beitrag leisten, so der Bericht.

Mittelfristig biete sich die Perspektive für einen neuen Behandlungsansatz zur Wiederherstellung funktionsgestörter Gewebe und Organe. In Zukunft könnte es so möglich sein, einzelne Organfunktionen zu ersetzen. Damit würden neue Behandlungsmöglichkeiten für Erkrankungen eröffnet, die auf dem Ausfall nur einiger ganz spezifischer Zelltypen beruhen, wie etwa bei der Parkinsonschen Krankheit oder dem jugendlichen Diabetes mellitus.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Stammzellforschung maßgeblich im Schwerpunkt "Biologischer Ersatz von Organfunktionen" im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms. Es enthält 32 Projekte und wird im Zeitraum von 2001 bis 2006 mit insgesamt 9,9 Mio. Euro unterstützt. In Kürze ist die Ausschreibung eines neuen Förderschwerpunkts "Zellbasierte, regenerative Medizin" geplant, für die nach gegenwärtiger Planung Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro jährlich vorgesehen sind.

Internet

Den vollständigen Bericht finden Sie im Internet unter: www.bmbf.de/pub/erster_stammzellbericht.pdf

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