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Elektronische Gesundheitskarte I: Auch PKV mit im Boot

BONN (im). Was die Einführung und Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte angeht, gibt sich Dr. Frank Diener von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Ų ABDA optimistisch. "Wir sind auf einem sehr guten Weg", sagte der ABDA-Geschäftsführer der Deutschen Apotheker Zeitung. Bis Ende August sollen alle Gremien der ABDA über die Finanzierungsregelung zwischen Krankenkassen und Apothekern, Ärzten und Krankenhäusern informiert werden, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) für den Apothekensektor mitverhandelte.

Nach Worten von Diener ist bei den im Juli erfolgten Gesprächen zwischen sämtlichen Beteiligten – von den Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, gesetzlichen Krankenkassen bis hin zu privaten Krankenversicherungen – der Durchbruch erzielt worden. Für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Telematikplattform notwendig, die allen Beteiligten Vorschriften zur Hard- und Software an die Hand gibt. "Für die Telematikplattform gibt es unterschiedliche Bausteine, die Finanzierung der Gesundheitskarte ist nur ein Teil", so Diener, der Details noch nicht nennen wollte. Jeder Sektor bekomme Auflagen, die Apotheken zum Beispiel für die Ausstattung der EDV. Hier werden demnach die Verbindungen mit den Ärzten und Zugriffsrechte der Beteiligten mittels elektronischer Signatur und health professional cards ausgehandelt. Technisch sind die Vorarbeiten für den Apothekensektor Dieners Worten zufolge schon weit gediehen. Es wird nicht nur eine Generallösung propagiert, sondern über Schnittstellen werden die vielfältigen Angebote der Anbieter von Apothekensoftware weiter nutzbar sein.

Kostenfrage noch offen

Für die Ausstattung in den Apotheken fallen einmalige Investitionen und laufende, telematikbedingte Kosten an. Die Krankenkassen und Apotheker und Ärzte als Leistungsbringer haben die Schaffung der einheitlichen Infrastruktur für die Telematik als gemeinsame Aufgabe anerkannt. Die Apotheken sollen von den Kassen neben den Investitionskosten eine Vergütung der reinen Transaktionskosten erhalten, die bei der elektronischen Gesundheitskarte entstehen. "Nicht das Hinstellen von Telematikinfrastruktur wird finanziert, sondern deren Nutzung", umschrieb Diener das Vorgehen. Daher muss zunächst definiert werden, welche einmaligen und welche laufenden Kosten durch die elektronische Karte entstehen. Wichtig sei, die Finanzierung der Karte in den Apotheken an eine geeignete Größe anzubinden, zum Beispiel an die Verordnungen auf Rezept, sodass es einen Zuschlag pro Transaktion geben kann. Derzeit werden die Strukturen der Finanzierung definiert und anschließend verhandelt, welche Summen darauf entfallen. Diener stellte in Aussicht, dass die Karten womöglich von allen Heilberuflern zusammen in einer Gemeinschaftsaktion organisiert werden. Vorteilhaft sei der dann günstigere Preis durch die größere Menge an Karten, die benötigt werden. Wie komplex die Arbeiten sind, wird daran deutlich, dass auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) bei den Überlegungen eingeschlossen sind. Das GKV-Modernisierungsgesetz schreibt die elektronische Gesundheitskarte nur für die gesetzliche Krankenversicherung vor. Dass die PKV-Branche mit im Boot ist, ist für die Patienten und Apotheken vorteilhaft, weil es künftig dann nicht zwei unterschiedliche Rezeptarten, papierloses elektronisches GKV-Rezept einerseits und PKV-Rezeptblatt andererseits, gibt.

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