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- DAZ 35/2004
- Im Namen der Rose
Die Seite 3
Im Namen der Rose ...
... braut sich allerlei Ungemach in Sachsen-Anhalt zusammen. Die Schweizer "Zur Rose"-Gruppe plant in Halle zusammen "mit einem pharmazeutischen Partner" einen Arzneimittelversandhandel aufzubauen. Arzneiversand in Deutschland – das ist zunächst legal, das GMG hat dies ermöglicht. Doch die gesetzlichen Vorgaben für eine Versandapotheke in Deutschland sind die gleichen wie für eine Präsenzapotheke. Und in diesem Punkt zeigt die Rose ihre Dornen (pardon, pharm.: Stacheln). Denn möglicherweise tut sich hier ein trickreicher Fall von Fremdbesitz auf: Eine Apotheke in Halle soll mit einem Schweizer Versandhandels- und Großhandelsunternehmen kooperieren.
Die Schweizer Zur Rose AG beabsichtigt den Bau eines Logistikzentrums in Halle unter dem Dach der neu gegründeten Zur Rose Pharma GmbH. Das Logistikzentrum dürfte dann wohl die Aufträge der Versandapotheke ausführen. Hier die kleine Rosen-Apotheke, im Hintergrund das große Logistikzentrum der Zur Rose-Gruppe, ein fast Zehn-Millionen-Projekt mit zunächst 40 Mitarbeitern, in wenigen Jahren, so die Planung, sogar 400 Mitarbeitern. Das sieht nach unzulässiger wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem ausländischen Kapitalgeber aus.
Hinzu kommt, dass Logistikzentrum und Versandapotheke mit "geeigneten Partnern" kooperieren wollen, genannt wird hier die Sanvartis GmbH in Duisburg (vormals Gesundheitsscout24), die über Erfahrung mit Patienteninformationssystemen und Callcentern verfügt. Mit Krankenkassen wolle man über Programme zur integrierten Versorgung verhandeln. Und schließlich sollen weitere Apotheken in ein Netzwerk eingebunden werden.
Das Vorhaben hat noch eine pikante Seite: Es soll durch die Stadt Halle und durch das Land Sachsen-Anhalt, das sich als Investor beteiligen will, wirtschaftlich gefördert werden. Der erste Spatenstich für das Logistikzentrum sei bereits vor der Genehmigung für die Versandapotheke erfolgt. Nach meiner Einschätzung liegt hier kein Rosenduft in der Luft, da bahnt sich eher ein Rosenkrieg an.
Ein Blick auf die Zur Rose-Gruppe offenbart, mit welcher Pflanze man es zu tun hat: Zu dieser Rose-Gruppe gehören die Apotheke Zur Rose AG, die neue Klosterapotheke AG und die Ogera AG, die alle im Medikamenten(groß)handel tätig sind. Daneben existieren die Versandapotheke Zur Rose AG und die Publikumsapotheke zur Rose AG in Steckborn am Bodensee, die Keimzelle der Rose-Gruppe. Außerdem unterhält die Zur Rose-Gruppe einen, wie das Unternehmen selbst sagt, "hübschen Rosengarten" von strategischen Beteiligungen, so eine eigene Immobilien AG, eine Beteiligung an der Generikafirma Helvepharm AG, an einer Auslieferungslogistik-Firma und an einer AG für Dienstleistungen. Die Beteiligung am Generikahersteller gilt nach eigener Einschätzung sogar als "Rosenkuss".
Dass dieser Rosengarten selbst von Schweizer Apotheken nicht so rosig gesehen wird, sondern eher als Dornengarten, zeigen Veröffentlichungen des Baselstädtischen Apothekerverbands: "Das extremste Raubrittertum wird zweifelsohne 'im Namen der Rose' praktiziert", beklagt der Verband. Der ärzteeigene Medikamentenversand (Aktionäre der Zur Rose AG sind Ärzte) verschickt Arzneimittel in die ganze Schweiz. Ärzte werden dazu verführt, möglichst viele Arzneimittel zu verordnen – Gewinnbeteiligungen und Zeilenvergütungen winken. Patienten werden, wenn sie über die Rose-Versandapotheke bestellen, mit Treuepunkten belohnt und erhalten bereits für 24 Punkte ein teures Blutdruckmessgerät und andere Geschenke. Der Apothekerverband beklagt rückläufige Umsatzzahlen bei den Apotheken und sogar Apothekenschließungen.
Die Behörden sollten jetzt ganz genau hinsehen, ob sie dem Dornröschen vom Bodensee die Erlaubnis erteilen. Denn so, wie sich die Kooperation zwischen der Versandapotheke und dem Logistikzentrum anlässt, deutet nach meiner Meinung alles auf einen Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot hin. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen und habe das Gesetz so verstanden, dass eine Versandapotheke in Deutschland eine eigenständige Apotheke ist, die in eigener Regie einen Versandhandel betreibt, mit allen Rechten und Pflichten wie eine Präsenzapotheke.
Wenn ein ausländischer Kapitalgeber einer Apotheke ein Logistikzentrum für die Abwicklung des Versandgeschäftes zur Verfügung stellt, wird da nicht versucht, die vom Gesetzgeber gewollte Einheit trickreich zu umgehen? Wie gesagt, genaues Hinsehen ist angesagt, bevor man hier einen Rosengarten zulässt, der schnell zu einem dornigen Dickicht werden kann.
Peter Ditzel
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