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Zahnersatz: CDU-Spitze lehnt Schmidts Vorschlag ab
Trotz der ablehnenden Haltung der Union sollte der Gesetzentwurf zur Änderung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) am 7. September in den Bundestag eingebracht werden. Die angekündigte Ablehnung durch die CDU ändere nichts am Fahrplan der Ministerin, sagte ein Ministeriumssprecher am 6. September in Berlin. "Es geht weiter wie gehabt". Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, werden die unionsgeführten Bundesländer voraussichtlich den Vermittlungsausschuss anrufen.
Schmidt hatte Merkel am 3. September einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zugesandt. Dieser sieht vor, dass die Versorgung mit Zahnersatz nicht mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden soll, sondern Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen bleibt. Um die mit dem GMG angestrebten Beitragssatzsenkungen dennoch zu erreichen, sollen Arbeitnehmer für den Zahnersatz künftig einen zusätzlichen einkommensabhängigen Sonderbeitrag in Höhe von 0,4 Punkten zahlen. Dieser soll zusammen mit dem eigentlich ab Januar 2006 geplanten Sonderbeitrag für das Krankengeld in Höhe von 0,5 Punkten ab dem 1. Juli 2005 fällig werden. Die Arbeitgeber werden damit in beiden Leistungsbereichen aus der paritätischen Finanzierung entlassen.
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