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Europäische Gesundheitsminister wollen Zusammenarbeit verbessern

AACHEN/BERLIN (ks). Um Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ging es bei einem Treffen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mit ihren Ressortkollegen aus Schweden, Spanien und Großbritannien am 30. und 31. August in Aachen. Die vier Gesundheitsminister verabschiedeten zu diesem Anlass eine gemeinsame Erklärung zu ihren Zielen über den allgemeinen Zugang zu Gesundheitsleistungen.

"Gesundheit steht für die Menschen obenan. Das muss auch bei der weiteren Ausgestaltung der Europäischen Union (EU) berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Vorteile Europas auch bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen konkret erfahren können", erklärte Ulla Schmidt im Anschluss an das Treffen. Daher, so die Ministerin weiter, überlege sie mit ihren europäischen Kollegen, wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden könne und die Bürger von Europa auch bei der medizinischen Versorgung besser profitieren können.

Als Beispiel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nannte Schmidt die von der AOK-Rheinland und der Techniker Krankenkasse initiierte GesundheitsCard Europa: Sie trage z. B. den Bedürfnissen deutscher Urlauber nach einer schnellen und unkomplizierten medizinischen Versorgung in den Küstenorten Belgiens und der Niederlande Rechnung. Auf der Grundlage von Versorgungsverträgen mit entsprechenden Krankenhäusern werde ihnen eine Versorgung "wie zu Hause" geboten.

Die Gesundheitsminister der vier europäischen Staaten diskutierten zudem über die Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes auf die nationalen Gesundheitssysteme. Sie wollen gemeinsam dafür eintreten, dass auch in der erweiterten EU die solidarische Absicherung der Menschen im Krankheits- und Pflegefall erhalten bleibt: Gesundheits- und Pflegeleistungen dürften nicht unter rein kommerziellen Gesichtspunkten behandelt werden und sollten auch in Zukunft allen Bürgern gemäß nationaler Standards in hoher Qualität zugänglich bleiben. Deshalb wollen die Minister – auch unter der neuen europäischen Verfassung – die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der europäischen Rahmenbedingungen vorantreiben.

Sie teilen dabei die Überzeugung, dass die Verantwortung jedes Mitgliedstaats für sein Gesundheitssystem gewahrt bleiben müsse. Doch die Herausforderungen sind für die EU-Staaten weitgehend die gleichen: Insbesondere stehen alle EU-Gesundheitssysteme vor der Frage, wie sie ihre sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts nachhaltig finanzieren können.

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