Aus Kammern und Verbänden

Apothekerkammer Berlin gründet eigenes Unternehmen

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin beschloss in ihrer Sitzung am 28. September 2004, eine GmbH zur Verwertung der elektronischen Teilnehmerregistrierung VisiCheck zu gründen. Dadurch könnte die Apothekerkammer das von ihr entwickelte System gewinnorientiert vermarkten.

 

Apothekerversorgung Berlin

Einen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2003 der Apothekerversorgung Berlin gab der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Manfred Zindler. Erneut konnte eine Verzinsung von 4% erzielt werden. Die Rücklagen betragen 18 Mio. Euro. Die sechs Versorgungswerke, zu denen das Versorgungswerk der Apothekerkammer Berlin gehört, werden für 7 Mio. Euro eine neue EDV-Anlage kaufen. Als Risiken für die Apothekerversorgung nannte Zindler den Kapitalmarkt, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Biometrie. 75% der 4239 Mitglieder der Apothekerversorgung sind weiblich. Bedingt durch die Aufnahme von Pharmaziepraktikanten in das Versorgungswerk ist das Durchschnittsalter der Mitglieder niedrig. Die Delegiertenversammlung entlastete den Verwaltungsausschuss sowie den Aufsichtsausschuss und beschloss eine Anhebung des Rentenbemessungsbetrages um 1%.

Jahresabschluss 2003

Erstmals durfte die Apothekerkammer Berlin auf Anweisung des Rechnungshofs von Berlin das Rechungsprüfungsunternehmen nicht selbst bestimmen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung beauftragte der Rechnungshof Berlin die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Berlin, für die nächsten fünf Jahre mit dieser Aufgabe. Der Mitarbeiter der BDO, Wirtschaftsprüfer Dr. Peter Heinemann, stellte den Bericht vor.

Am 31. Dezember 2003 waren 4296 Kammerangehörige (Vj. 4219), davon 894 Apothekenleiter (Vj. 887), gemeldet. Die Zahl der öffentlichen Apotheken verringerte sich um zwei auf 870. Die Zahl der Krankenhausapotheken liegt bei 19. In der Geschäftsstelle der Kammer waren im Durchschnitt des Geschäftsjahres 20 (Vj. 18,5) Beschäftigte angestellt.

Das bilanzierte Reinvermögen der Kammer beläuft sich auf 1,726 Mio. Ä bei einer Bilanzsumme von 1,921 Mio. Ä, was einer Eigenkapitalquote von 89,7% entspricht. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist bei Erträgen von 2,031 Mio. Ä und Aufwendungen von 1,784 Mio. Ä einen Jahresüberschuss von 247 TÄ aus. Die Investitionen betrugen 40 TÄ und betrafen im Wesentlichen EDV-Anlagen sowie Software und ähnliche Rechte und Werte.

Die BDO empfahl der Kammer, die bestehenden Rücklagen aufzulösen und dem Kapital zuzuführen. Für unvorhergesehene Fälle sollen 5% des Eigenkapitals als Rücklagen eingestellt werden. Dieser Empfehlung, die von den Rechnungsprüfern übernommen wurde, folgte die Delegiertenversammlung.

Die Delegiertenversammlung beschloss den vorgelegten Jahresabschluss und erteilte dem Vorstand und der Geschäftsleitung Entlastung.

Berichte des Vorstandes und der Geschäftsleitung

Präsident Bartetzko berichtete über die Gründung einer Strukturkommission bei der ABDA. Diese soll nach dem Vorliegen der Urteilsbegründung aus Berlin und Bayern hinsichtlich des Austritts der Kammer aus der ABDA ihre Arbeit aufnehmen. Dr. Benno Rießelmann berichtete, dass die Weiterbildungsordnung novelliert werden soll. Die Novelle soll im Frühjahr 2005 vorliegen.

Geschäftsführer Rainer Auerbach berichtete vom Kammerrechtstag. In einer EU-Dienstleistungsrichtlinie ist niedergelegt, dass die Niederlassungsfreiheit gefördert werden soll und Hemmnisse abgebaut werden sollen. Dienstleistungen sollen nach dem Recht des Herkunftslandes erfolgen. Der Dienstleister soll Anspruch auf einen Ansprechpartner im jeweiligen Land haben. Alle Formalitäten müssen in der Heimatsprache des Dienstleisters abgewickelt werden. Die Heilberufe setzen sich dagegen zur Wehr.

Inzwischen liegt ein Referentenentwurf zur Änderung des Apothekengesetzes vor, der die Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln betrifft. Anlass ist das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Für den Fall, dass sie unterliegt, bringt die Bundesregierung jetzt schon eine Gesetzesänderung auf den Weg.

Dr. Wind berichtete, dass die Weiterbildung der Apothekerkammer Berlin den Studenten im letzten Semester vorgestellt werden soll. Ein Seminarkongress der PZ soll zukünftig in Berlin stattfinden. 27 Berliner Apotheken haben ein QMS. Der Ringversuch Rezeptur wird bundesweit ausgeschrieben.

Gründung der CPK Berlin GmbH

Die Apothekerkammer Berlin hat für die zertifizierte Fortbildung ein System der elektronischen Registrierung der Teilnehmer am Veranstaltungsort, VisiCheck, entwickelt, das am 5. 11. 2002 als Gebrauchsmuster angemeldet und am 16. 1. 2003 eingetragen wurde. Die Registrierung kann mit einer inhaltlichen Überprüfung der Veranstaltung verbunden werden. Das System und Verfahren wurde am 26. 9. 2003 als deutsches Patent angemeldet. Die Apothekerkammer Hamburg hat das System Ende 2003 erworben. Bei der Ärztekammer Hamburg wurde eine Demo-Version installiert. Weitere Apotheker- und Ärztekammern sind an VisiCheck interessiert.

Da die Apothekerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur eingeschränkt unternehmerisch tätig werden kann, will sie die Firma Centrum für Pharmazeutische Kompetenz Apothekerkammer Berlin GmbH (CPK Berlin) gründen, in die das Gebrauchsmuster eingebracht werden soll. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und die Förderung der pharmazeutischen Kompetenz. Das Stammkapital beträgt 25 000 Euro. Die Delegiertenversammlung stimmte bei einigen Enthaltungen der Firmengründung zu.

Beitragsordnung

Die Delegiertenversammlung beschloss die 2. Änderung der Beitragsordnung, um mehr Beitragsgerechtigkeit für die selbstständigen Kammerangehörigen zu schaffen. Demnach setzt sich der Beitrag der Inhaber und Verwalter, Pächter und Verpächter einer Apotheke aus drei Komponenten zusammen: aus dem Basisbeitrag, der Rohertragskomponente und der Umsatzkomponente.

Dr. Jochen Kotwas, Berlin

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