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Gmünder Ersatzkasse: Beitragssenkung nur befristet
Nach Angaben des Bundesversicherungsamts (BVA) darf die GEK ihren Satz nur befristet bis Dezember 2004 auf 13,5 Prozent senken. Den Antrag der Kasse auf dauerhafte Absenkung habe das Sozialgericht Ulm abgelehnt, was die GEK jedoch verschweige. Das Gericht halte zuverlässige Fakten für notwendig, um den Hebesatz ab Januar 2005 präzise zu berechnen, was auch die Meinung des BVA sei. Wie die Behörde weiter mitteilte, ließ die GEK auch den Hinweis weg, dass die Richter in Ulm jetzt die damalige Weigerung des BVA auf Beitragssatzsenkung bestätigten. Im Frühjahr hatte die Behörde die von der Kasse zum ersten Mai gewünschte Senkung wegen zu hoher Kreditschulden nicht genehmigt.
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