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- DAZ 45/2004
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Vor 100 Jahren: Wenn der Arzt mit dem Apotheker ...
Wie stellt sich nun das Verhältnis des Arztes zum Apotheker dar? Das ist eine sehr wichtige Frage. Das Verhältnis muss meines Erachtens ein freundschaftliches sein, ohne die Objektivität nach der einen oder anderen Seite zu schädigen. Ich verstehe unter Objektivität die Möglichkeit, die bei aller Freundschaft dem Arzte bleiben muss, wenn der Apotheker seine Schuldigkeit nicht tut, dafür zu sorgen, dass auf geordnetem Wege derartige Unregelmäßigkeiten gesteuert werden. Ich halte es aber auch für richtig und für nötig, um nicht das Ansehen des Apothekers zu schädigen, dass nicht durch ein abfälliges Urteil im Publikum eine Apotheke herabgesetzt werde. ...
Die Erfahrung zeigt uns, dass in der Provinz in dem einen Orte der Apotheker und der Arzt außerordentlich freundschaftlich stehen, am anderen Orte wünscht womöglich der Apotheker einen neuen Arzt und rückt eine dahin zielende Aufforderung in die Zeitungen: Hier ist dringend ein zweiter oder ein dritter Arzt notwendig. Andererseits hält es auch vielleicht ein Arzt für zweckmäßig, aus Animosität die Errichtung einer neuen Apotheke zu beantragen. ...
In früheren Zeiten war bekanntlich das Streben der Apotheker sehr darauf gerichtet, die Ärzte durch kleine Gefälligkeiten an sich zu ziehen. Ich erinnere an die Weihnachtsgeschenke, die namentlich in kleinen Orten oft in sehr reichem Maße gegeben wurden. Was der Arzt tun soll, darüber will ich nichts sagen. Für den Beamten halte ich es für absolut unzulässig, irgend etwas derartiges, auch Rabatt für gelieferte Arzneien, anzunehmen – bei aller Freundschaft. Diesem Missbrauch ist schon dadurch begegnet worden, dass der König am 17. November 1798 verordnete, die Apotheker dürften den Ärzten keine Weihnachtsgeschenke machen. Auf der anderen Seite ist aber auch in dem Medizinaledikt angeordnet, dass kein Arzt keine Apotheke vor der anderen empfehlen soll. Sie sehen also, gleiches Recht für alle ist auch in diesem Falle von der höchsten Stelle für richtig gehalten worden.
Ich bin aber der Ansicht, dass der Arzt auch seinen Kranken gerecht werden muss, und zwar in der Beziehung, dass er nicht unnötigerweise teuere Arzneimittel verschreibt, wo billige ebenso gut sind. Und das, meine Herren, ist auch wieder aus dem praktischen Leben gegriffen. Ich selbst habe es an mir erfahren, dass ein mir recht befreundeter Apotheker sagte: Sie sind ein guter Freund, aber ein schlechter Arzt – aus diesem Grunde. Ich möchte hier auf einen Punkt kommen, der von den Herren Kollegen noch sehr oft übersehen wird, dass es doch auch für den praktischen Arzt recht zweckmäßig ist, wenn er einen Blick in das Arzneibuch tut, um sich zu überzeugen, welche Mittel dann vorgeschrieben sind, und auch in die Arzneitaxe, um die Preise zu kennen.
Eine Klage, die nicht selten und in vielen Fällen auch berechtigt ist, betrifft das Kurieren der Apotheker. Es geschieht ja das nicht immer in dem Umfange, dass die Apotheker wirklich ärztliche Praxis treiben, sondern sie geben Mittel nur auf bestimmte Klagen der Kranken ab. Schon in den ganz alten Verordnungen sind, wie bereits bemerkt, die Apotheker angewiesen worden, sich nicht um ärztliche Dinge zu kümmern, nichts zu verordnen, was dem Arzt zukommt. Ich verweise ferner auf die revidierte Apothekerordnung; in § 14 ist gesagt: Lass dem Arzte, was dem Arzte gebührt und mach du deine Sache; lass auch dem Materialisten was ihm zukommt und kümmere dich nicht um Dinge, die dich nichts angehen.
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