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Pharmazeutisches Recht
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2003 beschlossen, die Anlage A der BUB-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1999 (BAnz. 2000 S. 4602), zuletzt geändert am 24. März 2003 (BAnz. S. 14 486), wie folgt zu ändern:
In der Nummer 2 "Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger" der Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der BUB-Richtlinien wird in § 11 Abs. 2 (Übergangsregelung) wie folgt geändert:
Im ersten Satz wird die Jahreszahl "2003" ersetzt durch "2004". Die vorstehende Änderung der Anlage A der BUB-Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Köln, den 1. Dezember 2003
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Jung
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