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Pharmazeutisches Recht
Kostenordnung der Apothekerkammer
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat auf Ihrer Sitzung am 19. November 2003 aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 1996 (GVBl. LSA S. 220), folgende Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 16. April 1997 (veröffentlicht in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 19 vom 8. Mai 1997, S. 1628), zuletzt geändert am 28. November 2001 (veröffentlicht in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 51/52 vom 20. Dezember 2001, S. 4533), beschlossen:
1.) Das in § 1 der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bezeichnete und als Anlage der Kostenordnung beigefügte Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: 3. Qualitätsmanagementsystem für Apotheker 3.1 Prüfung des Handbuches, Audit und Zertifizierung 600 – 1500 3.2 Rezertifizierung 500 – 1000 3.3 Die Gebühren sind mit dem Antrag auf Zertifizierung/ Rezertifizierung zu entrichten:
2.) Die Änderung der Kostenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung in Kraft.
Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 19. November 2003 beschlossene Änderung der Beitragsordnung, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 27. Januar 2004 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.
Magdeburg, 30. Januar 2004
Der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt G. Haese
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