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PTA-Kongress Onkologische Pharmazie: Arbeit mit hohem Gefährdungspotenzial

Starke Präsenz zeigte der BVA am 24. Januar auf dem 2. NZW PTA-Kongress in Hamburg-Harburg. Diese Veranstaltung, die sich speziell an die onkologisch tätige PTA richtet, fand im Rahmen des 12. Onkologisch-Pharmazeutischen Fachkongresses NZW (Norddeutscher Zytostatika-Workshop) statt.

Schon vor Beginn der Vorträge zeichnete sich ab: Das Interesse war größer als die räumlichen Kapazitäten im Tagungshotel Lindtner. Vor dem Eingang bildete sich eine Traube wartender PTA. Als Klaus Meier, Präsident der DGOP (Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie), den PTA-Kongress mit viertelstündiger Verspätung eröffnete, waren die Sitzmöglichkeiten restlos ausgeschöpft. Selbst einige der 70 angemeldeten Teilnehmerinnen, die mit einer sonst durchaus üblichen 15-minütigen Verspätung (c.t.) erschienen, wurden recht brüsk abgewiesen, weil ihre Plätze vergeben waren. Schade – der Andrang kam sicher nicht überraschend.

Problemfall Paravasate

Als erster Referent erläuterte Jürgen Barth von der Apotheke der Uniklinik Essen die onkologische Therapie mit monoklonalen Antikörpern und die Zubereitung von Infusionen. Anschließend übernahm er auch den Vortrag seiner verhinderten Essener Kollegin über die Probleme durch Paravasate in der Krebstherapie, d. h. Injektionsflüssigkeit, die ins Gewebe statt in die Blutbahn gelangt und dort massiven Gewebstod verursacht. Seine Ausführungen schlossen mit einer Serie eindrücklicher Bilder eines konkreten Falles von Epirubicin-Paravasat.

Arbeitssicherheit bei der Zytostatika-Herstellung

Derartig eingestimmt, hatte RAin Iris Borrmann, BVA-Geschäftsführerin und Justitiarin, leichtes Spiel, das erhöhte Gefahrenpotenzial bei der Herstellung von Zytostatika zu verdeutlichen. Die Rechtsprechung verwendet hier deshalb auch den Begriff der gefahrengeneigten Arbeit.

Um größtmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt zu erreichen, sollte sowohl der Arbeitgeber als auch der/die herstellende Mitarbeiter genau über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Hat der Arbeitnehmer fehlerhaft gearbeitet und kommt es dadurch zu haftbaren Schäden, dann hängen die Folgen vom Grad der Fahrlässigkeit ab.

Salopp gesagt geht es um die Frage, ob der Mitarbeiter versehentlich, unkonzentriert oder grob fahrlässig gehandelt hat. Borrmann erläuterte dies anhand von konkreten Beispielen und ging auch auf die Höhe der Haftungssumme sowie mögliche standesrechtliche Konsequenzen ein.

Brennend aktuelles Thema

Zahlreiche Nachfragen und Diskussionsbeiträge zeigten, dass es in der Praxis der öffentlichen Apotheken oft lange nicht so optimal abläuft wie unter Arbeitsschutzaspekten nötig. "In der freien Wildbahn" herrschen ganz andere Bedingungen als in Krankenhausapotheken, so die Aussage einer Kongress-Teilnehmerin. Da wird eine Werkbank gekauft, Aufträge werden akquiriert, und dann heißt es zur PTA: "Morgen fängst du mit der Herstellung an. Ich zeigt dir mal eben, wie’s gemacht wird."

PTA-Fortbildung Zytostatika

Birthe Lohnhard, selbst PTA, stellte im Anschluss das aktuelle Curriculum einer PTA-Fortbildung Zytostatika vor. Es ist, so betonte Lohnhard, von PTA für PTA konzipiert. Das Blockseminar wird mit Unterstützung der DGOP und von ConEvent in Hamburg durchgeführt und von den Apothekerkammern mit 36 Fortbildungspunkten akkreditiert. Rund ein Viertel der Fortbildungszeit widmet sich der Herstellungspraxis.

Im theoretischen Teil werden onkologische Grundlagen, Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Betreuung von Patienten und Angehörigen, Informationsbeschaffung und der Umgang mit Studienmedikation behandelt. Ein wichtiger Nebenaspekt, so Lohnhard, sei die Möglichkeit, sich mit anderen TeilnehmerInnen auszutauschen.

Podiumsdiskussion

Gewohnt souverän leitete Reinhild Berger, Chefredakteurin der PTAheute, die anschließende Podiumsdiskussion unter dem Motto "Die onkologisch tätige PTA – Quo vadis?" Vom BVA nahmen teil die Bundesvorsitzende Monika Oppenkowski, RAin Iris Borrmann von der Geschäftsführung sowie Barbara Neusetzer als Expertin für Fortbildungen und Koordinatorin des Netzwerks Patientenkompetenz.

Außerdem waren auf dem Podium: Sabine Cordes (Fortbildungsausschuss der Apothekerkammer Niedersachsen), Anton Gösele (PTA-Schule Ellwangen), Ernst-Friedrich Menges (angestellter Apotheker in Hamburg), Dr. Katrin Mühlenfeld (Krankenhausapotheke des AK St. Georg, Hamburg), Claudia Woeste (PTA an einer Berliner Apotheke).

Zertifikat gewünscht

Einig war man sich auf dem Podium, dass eine onkologisch-pharmazeutische Grundausbildung in der PTA-Ausbildung prinzipiell sinnvoll wäre. Da Änderungen in der Ausbildungsordnung aber in der Praxis nur schleppend vonstatten gehen, war ebenfalls Konsens: Eine ganzheitlich konzipierte Weiterbildung sollte und könnte rasch angeboten werden, wenn Akteure wie die DGOP, der BVA mit seiner arbeitsrechtlichen Kompetenz und seinem Netzwerk, ConEvent als Anbieter der PTA-Fortbildung Zytostatika sowie die Kammern sich zusammentun würden.

Sowohl die praktischen Aspekte der Herstellung als auch die Beratung von Patienten und Angehörigen sollten abgedeckt werden, eventuell in Modulform. Aus dem Publikum kam die Forderung, dass solche onkologischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert werden sollten.

Gefahrenzulage einfordern

Diskutiert wurde auch die Frage, ob die besondere Qualifikation und Gefährdung der onkologisch tätigen PTA zusätzlich honoriert werden sollte. Die Tarifparteien wollen, so Borrmann, im Februar eine Arbeitsgruppe bilden, um über leistungsbezogene Zulagen für alle Berufsgruppen zu verhandeln. Bis es soweit ist, sollten die Betreffenden mit ihrem Arbeitgeber direkt über eine Gefahren- bzw. Leistungszulage sprechen.

BVA mit Info-Stand

Nach Ende der Veranstaltung konnten die TeilnehmerInnen am zentral gelegenen BVA-Stand weitere Informationen über Netzwerk-Seminare erhalten, Fachliteratur erwerben und sich in eine Interessentenliste für eine zertifizierte Weiterbildung zur Onko-PTA eintragen.

Rechte und Pflichten bei der Herstellung von Zytostatika Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat die notwendigen Bedingungen geschaffen, so obliegen der PTA folgende Pflichten:

  • Aufmerksame Teilnahme an den Unterweisungen
  • Sorgfältiges Arbeiten (Sterilität, Dokumentation)
  • Abfallentsorgung
  • Beseitigung unbeabsichtigter Freisetzungen
  • Information des Arbeitgebers über Störungen

Die Rechte der PTA beziehen sich sowohl auf den körperlichen Schutz wie auch auf den Anspruch auf geeignete Arbeitsmittel und Räumlichkeiten:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsmittel und Räume gemäß den rechtlichen Vorschriften und den Leitlinien der BAK
  • Ausreichende Schulung und Einarbeitung am Arbeitsplatz

Detaillierte Informationen zum Thema finden sich im aktuellen Spektrum-Heft 01/2004 auf S. 46 ff. sowie auf der BVA-Homepage unter www.bva-online.de

Bei der Zytostatikaherstellung gibt es beim Thema Sicherheit viele Großbaustellen. Iris Borrmann

In der "freien Wildbahn" herrschen ganz andere Bedingungen als an Krankenhausapotheken. Kongressteilnehmerin

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