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DAZ aktuell
Spitzenverbände der Krankenkassen: Neue Festbeträge beschlossen
Seit 1989 bestimmen die Spitzenverbände Festbeträge, die vorgeben, bis zu welchem Höchstbetrag ärztlich verordnete Arzneimittel von der GKV erstattet werden. Nach den jüngsten Beschlüssen der Spitzenverbände der Krankenkassen wird der Festbetrag nun bei 223 Festbetragsgruppen in der Standardeinheit abgesenkt.
In 145 Gruppen wird der Festbetrag für die teilweise neu ermittelte Standardpackung beibehalten. Bei 22 Gruppen wird der Festbetrag in der Standardpackung angehoben. Für zwei Festbetragsgruppen wird die Anpassung zurückgestellt, da der Gemeinsame Bundesausschuss zurzeit die Gruppenbildung überprüft, teilten die Spitzenverbände mit.
"Aut idem" künftig nicht mehr am unteren Preisdrittel orientiert
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz sind nun auch für Gruppen mit wirkstoffgleichen Arzneimitteln (Stufe 1) Festbeträge im unteren Preisdrittel bestimmt worden. Dies soll die Aut-idem-Regelung vereinfachen, da der Apotheker nun nicht mehr die Obergrenzen für das untere Preisdrittel des Arzneimittelmarktes ermitteln muss.
Allerdings, so die Spitzenverbände, werde das zur Orientierung der Festbetragshöhe gesetzlich vorgesehene untere Preisdrittel "aus Versorgungsgründen" lediglich in 119 der insgesamt 294 Gruppen der Stufe 1 erreicht. Bei 301 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden zugleich die auf Basis des 1. Juli 2003 ermittelten Festbeträge auf die neue seit dem 1. Januar 2004 geltende Arzneimittelpreisverordnung umgerechnet.
Pharmaindustrie sieht sich überfordert – Kassen freuen sich
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht seine Mitgliedsunternehmen durch die neuen Festbeträge überfordert. "Viele Hersteller werden ihre Preise nicht an die neuen Festbeträge anpassen können, wenn sie ihre Existenz nicht aufs Spiel setzen wollen", sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Ausbaden müssten dies letztlich die Versicherten, die neben den erhöhten Zuzahlungen nun auch noch den Differenzbetrag zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis ihres Arzneimittels aus der eigenen Tasche zahlen müssten.
Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen Wolfgang Schmeinck erklärte dazu, es sei klar, dass es die Krankenkassen mehr freue als die pharmazeutischen Unternehmen, dass mit Festbeträgen Einsparungen erreicht werden könnten. Die Verbände der Pharmaindustrie hätten beim Thema Festbeträge "stets das Ende der hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln als Schreckgespenst an die Wand gemalt". Gerade dies müssten die Versicherten jedoch nicht befürchten, so Schmeinck.
Infos aus dem Netz
Die Beschlüsse der Spitzenverbände sind im Bundesanzeiger Nr. 33 vom 18. Februar 2004 bekannt gegeben und stehen auf der Webseite des BKK-Bundesverbandes unter www.bkk.de/service/ abrufbar zur Verfügung.
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