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DAZ aktuell
Kinderärzte bangen um Versorgung sozial benachteiligter Jugendlicher
BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann forderte am 12. Februar in Berlin, dass rezeptfreie Medikamente mindestens bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Kassen erstattet werden müssen. Der neue Grundsatz, dass die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Patienten ab 12 Jahren nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden, treffe vor allem Jugendliche aus sozial schwachen Familien, so Hartmann.
Er befürchtet, dass ausgerechnet diese Jugendlichen keine qualifizierte ärztliche Hilfe mehr in Anspruch nehmen werden und so Krankheiten verschleppen. Kinder- und Jugendärzten werde zudem die Möglichkeit genommen, durch den Kontakt bei Akuterkrankungen auf Impfungen oder Jugendvorsorgeuntersuchungen hinzuweisen. Nach der Gesundheitsreform ist eine Kostenerstattung für rezeptfreie Arzneimittel für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren nur noch dann vorgesehen, wenn sie schwere Entwicklungsstörungen aufweisen.
Freikarte fürs Schwimmbad
Hartmann begrüßte zwar, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich von Zuzahlungen befreit sind. Er kritisierte jedoch, dass es ihnen nicht möglich ist, von den neu eingeführten Bonusprogrammen der Krankenkassen zu profitieren. Damit sinke das Interesse der Kinder und ihrer Eltern an notwendiger Prävention.
Der BVKJ schlägt daher vor, Kindern und Jugendlichen etwa eine Jahresfreikarte fürs Schwimmbad oder die Kostenübernahme für einen Sportverein als Boni anzubieten, wenn sie regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und die empfohlenen Impfungen durchführen lassen.
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