Änderung des Apothekengesetzes: Bundesrat und Bundestag werden sich nicht einig

BERLIN (ks). Die von Rot-Grün geplante Abschaffung des Regionalprinzips für krankenhausversorgende Apotheken ist voraussichtlich vom Tisch. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat den Entwurf zur Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) im Februar abgelehnt hatte.

In vorbereitenden Gesprächen zwischen Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Bevor sich der Vermittlungsausschuss am 16. März offiziell mit der ApoG-Änderung beschäftigt, befasste sich am 4. März bereits eine Arbeitsgruppe mit Fachpolitikern von Bundestagsfraktionen und Ländern damit. Die Einigungsbemühungen scheiterten jedoch. Die Arbeitsgruppe wird dem Vermittlungsausschuss daher vorschlagen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist zu erwarten, dass sich die Ausschussmitglieder dem Votum der Fachpolitiker anschließen werden. Ohne Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

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