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Streit mit Gesundheitsministerium: Künstliche Ernährung: G-BA will vor Gericht
Hess betonte, dass ihm nicht an einer politischen Auseinandersetzung gelegen sei - vielmehr geht es dem Juristen darum, die Rechtsgrundlage der fraglichen Richtlinien sauber zu klären. Aus seiner Sicht hat der G-BA deren Vorgaben eingehalten. Doch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verlangt Lockerungen (siehe auch DAZ Nr. 18/2005). Die geforderten Änderungen würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen sowie zu enormen Mehrkosten der Krankenkassen führen, erklärte Hess.
Am 17. Mai wird der G-BA über das weitere Vorgehen beraten. Das Bundesgesundheitsministerium, das gegenüber dem G-BA eine Rechtsaufsicht ausübt, könnte seine Änderungswünsche notfalls per Ersatzvornahme durchsetzen. In diesem Fall bleibt dem G-BA nur noch der Klageweg, den er notfalls beschreiten will.
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