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BKK für Heilberufe verklagt Apobank

BERLIN (ks). Die finanziell stark angeschlagene BKK für Heilberufe verklagt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf Schadensersatz in Höhe von 391 Mio. Euro. Die Apobank gab am 3. Januar bekannt, dass die BKK am 31. Dezember 2004 ihre Absicht per Fax mitgeteilt habe. Die Kasse begründet ihren Anspruch damit, dass die Bank ihr rechtswidrig langfristige Darlehen von insgesamt 113 Mio. Euro gewährt habe.

Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen gesetzliche Krankenkassen nur kurzfristige Kredite in Anspruch nehmen – dagegen hat die Apobank nach Auffassung der BKK für Heilberufe verstoßen. Die Kredite hätten die Krise der Kasse mitverursacht, hieß es. Eine notwendige Beitragsanpassung sei unterblieben. Auch gegen die beiden damals verantwortlichen Vorstände hat die BKK Klage eingreicht. Die Klage gegen die Apobank sieht die BKK offenbar als Bestandteil ihrer Sanierung.

Die Apobank wies die Vorwürfe zurück. Die Klage entbehre jeder sachlich gerechtfertigten Grundlage, hieß es seitens der Bank. Dabei stützt sie sich auf externe Rechtsgutachten. Die Apobank kündigte an, Klageabweisung zu beantragen. Durch ihr Vorgehen stelle die BKK für Heilberufe die gesamte Kreditfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen in Frage.

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