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DAZ aktuell
BKK für Heilberufe verklagt Apobank
Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen gesetzliche Krankenkassen nur kurzfristige Kredite in Anspruch nehmen – dagegen hat die Apobank nach Auffassung der BKK für Heilberufe verstoßen. Die Kredite hätten die Krise der Kasse mitverursacht, hieß es. Eine notwendige Beitragsanpassung sei unterblieben. Auch gegen die beiden damals verantwortlichen Vorstände hat die BKK Klage eingreicht. Die Klage gegen die Apobank sieht die BKK offenbar als Bestandteil ihrer Sanierung.
Die Apobank wies die Vorwürfe zurück. Die Klage entbehre jeder sachlich gerechtfertigten Grundlage, hieß es seitens der Bank. Dabei stützt sie sich auf externe Rechtsgutachten. Die Apobank kündigte an, Klageabweisung zu beantragen. Durch ihr Vorgehen stelle die BKK für Heilberufe die gesamte Kreditfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen in Frage.
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