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DAZ aktuell
EU-Kommission will Gerichtshof anrufen
Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte die Kommission in dieser Angelegenheit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Sie monierte, dass die Vorschrift, wonach Krankenhäuser nur Arzneimittel von einer Apotheke aus demselben oder einem benachbarten Kreis beziehen dürfen, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs sei. Es sei nicht einzusehen, warum die Arzneimittelsicherheit und der Gesundheitsschutz die Inanspruchnahme eines örtlichen Apothekers erfordern sollte. Vielmehr könnten den Verbrauchern durch die Beschränkung Nachteile entstehen: Sie haben weniger Auswahl und müssen daher möglicherweise höhere Preise zahlen, so die Kommission.
EuGH-Entscheidung abwarten
Die Bundesregierung leitete daraufhin im vergangenen Herbst ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der entsprechenden Vorschrift im Apothekengesetz ein. Sie erreichte damit eine Aussetzung des Vertragsverletzungsverfahrens. Das Änderungsgesetz konnte jedoch nicht durchgesetzt werden, da der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Derzeit befasst sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag mit der Materie – die Länder zeigen sich jedoch nicht einlenkungsbereit. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass man einer Entscheidung des EuGH nicht vorgreifen sollte und verweisen auf die EuGH-Entscheidung zum Versandhandelsverbot für Arzneimittel:
Nachdem das deutsche Versandverbot mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 bereits umfassend gefallen war, entschieden die EU-Richter, dass das Verbot jedenfalls für verschreibungspflichtige Arzneimittel europarechtlich nicht zu beanstanden war. Nun wird der EuGH auch im Fall der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern entscheiden müssen. Die Kommission teilte am 18. März mit, sie werde den Gerichtshof anrufen. Gleichzeitig will sie aber auch den Dialog mit den deutschen Behörden fortsetzen.
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