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DAZ aktuell
Gütesiegel für deutsche Versandapotheken
Für 250 Euro Bearbeitungsgebühr kann jede in Deutschland zugelassene Versandapotheke beim BVDVA für 24 Monate ein Gütesiegel beantragen. Der BVDVA-Vorsitzende Dr. Thomas Kerckhoff räumte bei der Vorstellung des Gütesiegels am 12. April in Berlin ein, dass die Anzahl illegaler Anbieter, die rezeptpflichtige Arzneimittel ohne vorliegendes Rezept sowie Anabolika, Beruhigungsmittel und auch Arzneimittelfälschungen an den Kunden senden, steige. "Dieser Markt ist de facto nicht zu kontrollieren".
Das Gütesiegel soll den Verbrauchern nun helfen, in Deutschland zugelassene, seriöse Anbieter von dubiosen Internethändlern zu unterscheiden. Kerckhoff betonte, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Zulassung des Arzneimittelversandhandels den Verbraucherschutz groß geschrieben und eindeutige Qualitätsstandards für Versandapotheken definiert habe: "Die lokalen Aufsichtsbehörden erteilen nur dann eine Zulassung, wenn die Apotheke nachweislich alle gesetzlichen Auflagen erfüllt". Versandapotheken müssten danach zum Teil höhere Auflagen erfüllen als traditionelle Apotheken.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bvdva.de.
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