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- DAZ 15/2005
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Zur Rose arbeitet mit GEK zusammen
Ab sofort können sich die rund 1,3 Millionen GEK-Versicherten auf Bestellung rezeptpflichtige und freiverkäufliche Medikamente direkt nach Hause liefern lassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Kunden sollen zusätzlich von einem Exklusivangebot nur für GEK-Versicherte profitieren: Für alle GEK-Mitglieder hält die Zur Rose ab sofort ein Exklusivangebot bereit: die "perfekt bestückte Zur Rose-Familien-Apotheke für nur 29,95 Euro statt rund 50 Euro". Was die Familien-Apotheke beinhaltet, wird in der Presseinfo nicht aufgeführt.
Außerdem sollen die Versandkosten dafür von der Zur Rose Apotheke übernommen werden. Einen entsprechenden Coupon finden die Versicherten in ihrem Scheckheft "Smile Konto", einem Bonusprogramm der GEK. Zusätzlich sollen die GEK-Mitglieder auch von den allgemeinen Zur Rose-Premieren-Angeboten profitieren: Dazu gehören beispielsweise OTC-Produkte aus den Bereichen Erkältung, Vitamine und Nahrungsergänzung, Hautpflege und Abnehmen. Die Versandapotheke verkauft solche Produkte laut Pressemitteilung bis zu 30 Prozent unter dem empfohlenen Apothekenverkaufspreis.
Darüber hinaus bietet die Zur Rose ein Gutscheinsystem an: Für jedes eingereichte Rezept und jede Bestellung von OTC-Produkten im Wert von über 50 Euro erhält der Kunde einen 5-Euro-Einkaufsgutschein. Zudem wird jeder Neukunde mit einem Gutschein im Wert von 5 Euro begrüßt.
"Wir sind stolz darauf, im Bereich der integrierten pharmazeutischen Versorgung eine Gesundheitsallianz mit der GEK bilden zu können", kommentiert Kerstin Flemming, Geschäftsführerin der Zur Rose Pharma GmbH, die Partnerschaft. "Unser gemeinsames Ziel ist es, dem Patienten die Vorteile des Versandhandels als sichere, schnelle und günstige Alternative zu stationären Apotheken aufzuzeigen", so Flemming ergänzend.
Wie die DAZ berichtete, ist äußerst strittig, ob die zur Rose 5-Euro-Einkaufsgutscheine für die Bestellung von Rezepten im Wert von über 50 Euro ausgeben darf. Dadurch, so die Meinung von Rechtsexperten, wird die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln rabattiert und der einheitliche Apothekenabgabepreis unterlaufen. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt soll in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden sein, Ergebnisse liegen unseres Wissens noch nicht vor.
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