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Pharmazeutisches Recht
Berufsbildungsreformgesetz
Vom 23. März 2005 (aus BGBl. Teil I Nr. 20 vom 31. März 2005, Seite 931)
Auszug aus "Artikel 5 – Änderung sonstiger Verordnungen" 5. Dem § 6 Abs. 7 der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. April 2003 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
"Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen."
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 23. März 2005
Der Bundespräsident Horst Köhler Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. Bulmahn Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement
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