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Grünes Licht für elektronische Gesundheitskarte
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte den geänderten Gesetzentwurf bereits am 13. April einstimmig angenommen. Auch das Parlament zeigte sich selten einig: Es folgte der Empfehlung des Ausschusses bei nur einer Enthaltung. Die Änderungen in der Neufassung des Regierungsentwurfs gehen im Wesentlichen auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung und Vorschläge der Opposition zurück. Klargestellt ist nun, dass es sich bei der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums über die Gematik um eine Rechts- und nicht um eine Fachaufsicht handelt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss die Gematik nur dann erstatten, wenn sie im Rahmen einer Ersatzvornahme entstehen.
Der geänderte Gesetzentwurf bestimmt weiterhin, dass die Nutzung der medizinischen Daten in einem Notfall auch ohne Netzzugang möglich sein muss. Zudem erhalten die Länder mit vier Vertretern ein größeres Gewicht im Beirat der Selbstverwaltung und können ihre Repräsentanten selbst ernennen. Auch eine flexible Gestaltung der Testphase ist vorgesehen. Weiterhin räumt der Gesetzentwurf privaten Leistungsanbietern die Möglichkeit ein, eine dem gesetzlichen Krankenversicherungsbereich entsprechende adäquate Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Telematikstruktur zu schaffen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte die Änderungen am Gesetzentwurf. Den Forderungen der Selbstverwaltung sei entsprochen worden, sagte der BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs. Zugleich wies er auf notwendige Nacharbeiten bei dem von der Fraunhofer Gesellschaft vorgelegten Konzept zur Lösungsarchitektur der eGK hin.
"Wir stimmen mit den anderen Partnern in der gematik darin überein, dass das vorliegende Konzept derzeit noch nicht als Grundlage für die Ausschreibung von technischen Komponenten dienen kann", sagte Fuchs. Infolgedessen seien valide Angaben zum Zeitplan der Einführung der Telematikinfrastruktur nicht möglich. Zweifel bestehen unter anderem daran, ob das System den hohen Ansprüchen an den Schutz hochsensibler Patientendaten gerecht wird.
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