Pharmazeutisches Recht

Hauptsatzung

Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Hauptsatzung

Vom 13. April 2005 Auf Grund von §§ 4, 9 und 10 Nr. 5 und 7 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 09. Juni 2004 (GBl. S. 279), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 23. November 2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 08. Oktober 1997 (PZ 44/97, S. 108; DAZ 44/97, S. 95), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. August 2003 (PZ 35/03, S. 84; DAZ 34/03, S. 106), wird wie folgt geändert: 1. § 6 erhält folgende Fassung: "Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre." 2. § 9 wird wie folgt geändert: a.) In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort "abgegebenen" das Wort "gültigen" eingefügt. b.) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 angefügt: "(7) Die Vertreterversammlung kann mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstandes das Vertrauen entziehen. In diesem Fall ist die Neuwahl des Vorstandes oder der Mitglieder erforderlich, denen das Vertrauen entzogen worden ist. Die Mitglieder, gegen die sich der Misstrauensantrag richtet, sind bei der Abstimmung stimmberechtigt."

§ 2

Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

§ 3

§ 1 Ziffer 1 tritt am Tage nach Ablauf der Wahlperiode der 13. Vertreterversammlung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

AZ: 55.5415.2-3.5.1 Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Hauptsatzung wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.

Stuttgart, den 18.03.2005 Sozialministerium Baden-Württemberg Regine Merkt-Kube

Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Hauptsatzung wird nach Genehmigung durch das Sozialministerium vom 18.03.2005 (AZ: 55-5415.2-3.5.1) hiermit ausgefertigt.

 

Stuttgart, den 13. April 2005 
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Dr. Günther Hanke,
Präsident Michael Hofheinz,
Schriftführer

 

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