Pharmazeutisches Recht

Beitragsordnung der LAK Baden-Württemberg

Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Beitragsordnung

Vom 13. April 2005

Auf Grund von §§ 9 und 10 sowie 23 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 9. Juni 2004 (GBl. S. 279), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 23. November 2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 6. August 1998 (DAZ 34/98, S. 64; PZ 34/98, S. 79), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2003 (DAZ 1-2/04, S. 103; PZ 1-2/04, S. 86), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung: "(4) Beginnt oder endet die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalendermonats, besteht die Beitragspflicht für diesen Monat nur, wenn sie länger als 15 Kalendertage dauert; es ist dann der Beitrag für den vollen Monat zu entrichten. Ändert sich die Beitragspflicht nach dem Grunde oder der Höhe im Laufe eines Kalendermonats, so wird diese Änderung für den gesamten Monat maßgebend, wenn sie einen Zeitraum von mehr als 15 Kalendertagen umfasst."

2. § 5 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: "Wird der tatsächliche Umsatz innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung des Schätzungsergebnisses nachgewiesen, wird er der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt."

§ 2

Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Beitragsordnung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

AZ: 55.5415.2-3.5.9 Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Beitragsordnung wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.

Stuttgart, den 18.03.2005 Sozialministerium Baden-Württemberg Regine Merkt-Kube

Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Beitragsordnung wird nach Genehmigung durch das Sozialministerium vom 18.03.2005 (AZ: 55-5415.2-3.5.9) hiermit ausgefertigt.

 

Stuttgart, den 13. April 2005
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Dr. Günther Hanke
Präsident
Michael Hofheinz Schriftführer

 

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