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DAZ aktuell
Patientenverfügungen stark nachgefragt
Die in bislang sieben Auflagen erschienene Dokumentenvorlage ist nach Ansicht der ärztlichen Standesvertretung eine geeignete Maßnahme, um beispielsweise Auseinandersetzungen wie im Falle der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo möglichst zu vermeiden, indem bereits in gesunden Tagen im Falle eines Falles auf die Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten bewusst und eigenbestimmt verzichtet wird. Dass Patientinnen und Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit bei infauster Prognose dennoch eine menschenwürdige, palliativmedizinische Versorgung zuteil wird, bleibt von dieser Verfügung selbstverständlich unberührt, heißt es in einer Presseinformation der Ärztekammer.
Auch die im Druck befindliche Neuauflage soll die Möglichkeit erleichtern, vor dem Abfassen der Verfügung mit einem Arzt oder einer Ärztin des persönlichen Vertrauens ein Gespräch über die Inhalte moderner Intensivmedizin zu führen. Die Patientenverfügung sieht ferner vor, eine Kopie bei dem behandelnden Arzt zu hinterlegen, worauf ein persönlich mitgeführtes Kärtchen mit der Arztanschrift sowie dem eigenen Namen und eigener Unterschrift auf diesen Sachverhalt aufmerksam macht. Angesichts der Tatsache, dass sich persönliche Einstellungen speziell bei der Regelung der letzten Dinge des Lebens und des Sterbens ändern können, rät die ÄKN dazu, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Interessenten können ein Exemplar der Patientenverfügung, verbunden mit erläuternden Hinweisen, bei den Bezirksstellen der Ärztekammer Niedersachsen oder aber bei der Landesstelle in Hannover unter der Telefon-Nr. (05 11) 3 80-22 70 zum kostenlosen Bezug anfordern. Ferner kann das Dokument auf den Internetseiten der ÄKN unter www.aekn.de abgerufen werden.
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