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Sonderstatus für Apotheker bei Payback
Payback weist u. a. auf seiner Homepage (www.payback.de) unter der Rubrik Datenschutz darauf hin, dass Informationen, die über das Rabattprogramm zentral erfasst worden sind, zu Werbung und Marktforschung eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Anmeldung eine entsprechende Einwilligung des Kartenbenutzers erteilt worden ist. Das macht deshalb Sinn, weil hier persönliche Informationen über Kunden (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) an Payback übermittelt und somit nach Warengruppen ausgewertet werden können.
Bei Apotheken ist das anders: Denn Kundenkarten konnten bisher ausschließlich in der "ausgebenden" Apotheke "elektronisch bzw. datentechnisch genutzt" werden. Doch seit Februar 2005 können in vielen Linda-Apotheken jetzt auch zusätzlich Payback-Punkte vollautomatisch gesammelt werden. "Eine Sache, die sich wirklich lohnt," so Apotheker Wolfgang Müller, Inhaber der Marien Apotheke in Mannheim und der ersten "Payback-Apotheke" in Deutschland.
"Da sich in unmittelbarer Nähe zu meiner Apotheke ein großer dm-Markt – ebenfalls Payback-Partner – befindet", so Wolfgang Müller weiter "ist das entsprechende Klientel auch in meinem Kundenstamm vertreten." Bis zu 30% der Kunden zücken täglich beim Apothekeneinkauf ihre Payback-Karte –ūso die Aussage von Wolfgang Müller. Dies liegt ungefähr in der Relation zu den etwa 27 Millionen in Deutschland abgeschlossenen Anmeldungen bei Payback.
Sensible Informationen
vor illegalem Zugriff gesichert
Verantwortlich für die exakte Abrechnung ist ein vom Apothekensoftwareunternehmen ADG betriebenes Apothekenservicecenter (ASC). Alle Payback-Apotheken "liefern" dorthin täglich die notwendigen Daten über eine definierte Schnittstelle, die übrigens mit jeder Apothekensoftware kompatibel ist. "Zwei wichtige Arbeitsschritte werden hier erledigt," so Joachim von Morstein, Geschäftsführer der ADG, "zum einen wird anhand der übertragenen Pharmazentralnummer überprüft, dass für keine verschreibungspflichtigen Medikamente Bonuspunkte vergeben werden, zum anderen werden von dort die Umsätze der Apothekenkunden – ohne Pharmazentralnummer – an Payback übermittelt".
Die sensiblen Informationen sollen so vor illegalen Zugriffen gesichert werden. Laut von Morstein arbeitet man hier nach dem Sicherheitsprinzip, dass kein Beteiligter den kompletten Datensatz des Patienten (persönliche Daten kombiniert mit den gekauften Arzneimitteln), sondern nur Fragmente erhält. "Der Datenschutz innerhalb des Servicecenters (ASC) ist im Besonderen bzw. entscheidend dadurch gewährleistet", so von Moorstein weiter, "dass die übermittelte Pharmazentralnummern nicht mit Daten des Payback-Kartenbesitzers, sondern nur dessen Payback -Nummer versehen sind und so auch für uns anonym bleiben."
Keine Infos über Arzneimittel
Payback scheint den Datenschutz bzgl. Apotheken tatsächlich sehr ernst zu nehmen, wie auf deren Homepage zu lesen ist: "Apotheken melden Waren/Dienstleistungen nicht. Eine Übermittlung von Rabattdaten an die übrigen Partnerunternehmen sowie an außerhalb des Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen." Eine Marke wie Payback könne sich hier auch keine Fehler leisten, so der klare Tenor von Müller und von Morstein. Die primäre Intention von Payback sei gewesen, den Payback-Kartenbesitzern auch in Apotheken die Möglichkeit "zum Punktesammeln" anzubieten.
Über den Sinn bzw. den jeweiligen Nutzen kann allerdings nur spekuliert werden. Denn der monetäre Payback-Vorteil (1% Nachlass auf alle nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel) wird meist von alternativen Rabattangeboten marketingaktiver Apotheken deutlich übertroffen, und aufgrund der fehlenden Informationen über die abgegebenen Arzneimittel dürften die Apotheken sowohl für die Werbeaktionen der anderen Payback-Partner als auch für die Marktforschungen von Payback selbst eigentlich uninteressant sein.
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