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DAZ aktuell
Keine Experimente bei gut eingestellten Epileptikern
Sind Epilepsie-Patienten auf ein bestimmtes Antepileptikum eingestellt, sollte man nicht leichtfertig zu einem anderen Präparat wechseln, nur weil dieses wenige Euro billiger ist. Eine solche Substitution kann kostspielige Folgen haben, wenn der Patient plötzlich wieder Anfälle erleidet. Bei einer Veranstaltung des Pharma-Unternehmens GlaxoSmithKline am 30. Mai in Berlin berichtete Glöcke von verschiedenen Patienten, die derartige Erfahrungen machen mussten. Immer wieder wenden sich Betroffene an die Deutsche Epilepsievereinigung und erzählen von Klinikeinweisungen als Folge einer Medikamenten-Umstellung.
Komplikationen
bei der Umstellung
Dr. Günter Krämer vom Schweizerischen Epilepsie-Zentrum in Zürich betonte, dass es nicht darum gehe, Generika schlecht zu machen: "Sinnvoll eingesetzt sind sie ein gutes Instrument zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen – man muss nur vernünftig damit umgehen". Im Falle der Epilepsie sei es auch gleichgültig, ob zwischen zwei verschiedenen Generika, vom Original zum Generikum oder umgekehrt gewechselt wird. Das gleiche gilt für Parallel- und Reimporte. Nichts spreche dagegen, bei der Ersteinstellung eines Epilepsie-Patienten auf ein generisches Arzneimittel zurückzugreifen, so Krämer. Allein die Umstellung als solche könne wegen der unterschiedlichen Bioverfügbarkeit der Präparate zu Komplikationen führen.
Auch die Apotheker sehen die Substitution von Antiepileptika kritisch. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft hat bereits 2002 eine Leitlinie zur Guten Substitutionspraxis erstellt, die vor dem Austausch von Antiepileptika warnt (siehe DAZ Nr. 10/2002, S. 129 ff). Krämer zeigte sich "angenehm überrascht über das Votum der Apotheker", das sogar "mutiger" sei als die Leitlinien der Ärzteschaft.
Warnung mit Hintergrund?
GlaxoSmithKline hat einen guten Grund, auf die Probleme im Zusammenhang mit der Substitution von Epilepsie-Arzneimitteln hinzuweisen: Anfang Juni lief in Deutschland das Patent für das gsk-Präparat Lamictal® mit dem Wirkstoff Lamotrigin ab. Innerhalb von knapp drei Monaten wird der Patentschutz europaweit ablaufen.
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