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Pharmazeutisches Recht
Nordrhein-Westfalen: Rentenleistungen des Versorgungswerks
Anpassung der Rentenleistungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung des Versorgungswerks "Alle laufenden Renten des Versorgungswerks, deren Zahlung vor dem 31. Dezember 2004 begonnen haben, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 um 1,5 Prozent erhöht."
Zur Finanzierung dieser Rentenerhöhung werden im Jahr 2005 2.056.856,00 Euro als Beitrag aus der Rückstellung für Überschussbeteiligung vereinnahmt und zur Auffüllung der Deckungsrückstellung verwendet.
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